Anpassung der ­gesetzlichen Rente

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2018

In einer am 6. April 2018 ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales versendeten Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 (RWBestV 2018) begrüßt die Volkssolidarität die Rentenanpassungen, die gemäß den geltenden rechtlichen Regelungen zum 1. Juli 2018 vorgenommen werden sollen. 

Die Anpassungen liegen mit 3,22 Prozent (alte Länder) und 3,37 Prozent (neue Länder) über der Preissteigerungsrate und bedeuten somit einen realen Einkommenszuwachs für Rentner/-innen. Konkret sieht der Referentenentwurf eine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes von 31,03 auf 32,03 Euro bzw. von 29,69 auf 30,69 Euro beim aktuellen Rentenwert (Ost) vor.

Forderung der Stärkung der gesetzlichen Rente

Trotz dieser positiven Entwicklung unterstrich die Volkssolidarität in der Stellungnahme ihre Kritik an der dem Gesetzesentwurf zugrundeliegenden Gesetzeslage, die dazu führt, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente über einen längeren Zeitraum betrachtet systematisch absinkt. Deswegen gilt es, die Lohnbezogenheit der Rentenanpassungen wieder zu stärken und die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel zu streichen. Damit der Lebensstandard im Alter nicht deutlich absinkt und die gesetzliche Rente auch für Jüngere attraktiv bleibt, fordert die Volkssolidarität, längerfristig ein Sicherungsniveau vor Steuern von 53 Prozent festzulegen.

Nötige Reformen der Arbeitsmarktpolitik

Ebenso fordert die Volkssolidarität Reformen in der Arbeitsmarktpolitik. Der gesetzliche Mindestlohn sei so weiterzuentwickeln, dass er in absehbarer Zeit für langjährig-Vollzeitbeschäftigte eine strukturell armutsfeste Rente ermöglicht. Erneut wies die Volkssolidarität darauf hin, dass der Lohnrückstand Ost – West für viele erwerbstätige Versicherte in den neuen Bundesländern zu erheblichen Rentenlücken bis hin zu Altersarmut führen kann. Dementsprechend seien Anstrengungen erforderlich, diesen Rückstand abzubauen und somit negative Rückwirkungen in der Alterssicherung zu verhindern.

aus VS Aktuell 2/2018, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 2/2018