Sozialpolitische Positionen 2019

Zur Landtagswahl am 1. September hat der Landesverband Sachsen der Volkssolidarität seine Sozialpolitischen Positionen veröffentlicht, die hier in Auszügen widergegeben werden. Das vollständige Heft ist im Internet unter www.volkssolidaritaet-sachsen.de oder in der Mitgliederbetreuung des Stadtverbandes erhältlich.

Lebenssituationen und Lebensumstände älterer Menschen rückten in den vergangenen Jahren immer stärker in den öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Diskurs:

Themen wie Mobilität, Partizipation, Pflege und Gesundheit werden zunehmend mit Chancen und Potenzialen dieses Lebensabschnittes gesehen. Gleichzeitig werden mit einer alternden Bevölkerung eine Vielzahl von Herausforderungen und Problemen assoziiert.

Die Gruppe der Generation 65+ wächst nicht nur zahlenmäßig im Freistaat Sachsen kontinuierlich, sondern entwickelt sich auch unterschiedlich hinsichtlich ihrer Lebenslagen, Bedürfnisse und Interessen. Vor diesem Hintergrund sind angemessene Altersbilder in Gesellschaft und Politik zu etablieren, die den vielen Facetten dieses Lebensabschnittes Rechnung tragen und ein aktives und würdiges Altern fördern.

1.     Einen sozialen und intergenerationell-solidarischen Zusammenhalt im Gemeinwesen stärken

  • Aufbau einer sozialen Infrastruktur unter Einbeziehung regionaler und lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen, um unterschiedliche Zugänge zu sozialen Netzwerken und unterstützenden Institutionen wie Gesundheit, soziale Dienste und Einrichtungen zu ermöglichen.
  • Mit der Förderung sozialräumlicher Ansätze wie dem Quartiersmanagement, den Mehrgenerationenhäusern und der Gemeinwesenarbeit sozialer Desintegration von Bewohnern entgegenwirken.
  • Soziales und gesellschaftliches Engagement von Kindern, jungen Menschen und Erwachsenen bzw. Familien fördern, indem ehrenamtliches Engagement im Gemeinwesen finanziell gefördert wird.
  • Die Vielfalt der Lebenslagen von Kindern, jungen Menschen und Erwachsenen durch kinder-, jugend- und familiengerechte Landespolitik anerkennen und das Armutsrisiko von Familien, einschließlich Alleinerziehenden, verringern.
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stärker als bisher in ihrer Angebotsstruktur fördern, die sich besonderen sozialen Problemlagen in ländlichen Räumen zuwenden.

2. Teilhabe und Partizipation für Seniorinnen und Senioren auf lokaler, kommunaler Ebene fördern

  • Teilhabechancen und gesundes Altern ermöglichen – Seniorenpolitik aktiv (mit)gestalten. Insbesondere in ländlichen Räumen sollten Teilhabechancen und Partizipation für Senioren und Seniorinnen gezielter gefördert und gestärkt werden.
  • Mitsprache und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren erhalten das soziale, kulturelle und gesellschaftliche Leben in ländlichen Räumen und unterstützen damit die Strukturen der Daseinsvorsorge und Demokratie vor Ort. 

3. Gesundheitslage älterer Menschen verbessern für gesundes Altern

  • Eine bedarfsgerechte, gleich- und qualitativ hochwertige sowie wohnortnahe gesundheitliche Versorgung durch Haus- und Fachärzte bzw. Ärztinnen vor allem in den kleinstädtisch- ländlichen Regionen Sachsens. Damit einher geht die Sicherung des medizinischen Fachkräftenachwuchses.
  • Den Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsansätze, die eine bedarfs- und wohnortgerechte Gesundheitsversorgung ermöglichen.
  • Die Förderung von (pflege)präventiven Maßnahmen für ältere Menschen, die insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen Sachsens leben.
  • Unterstützung von konkreten Maßnahmen und Angeboten zur Pflegeprävention (Pflegeverhinderungsstrukturen) in den Kommunen durch die Gesundheits- und Pflegepolitik des Freistaates Sachsen
  • Hilfe beim Betreiben und der Erhaltung von Begegnungsstätten zur sinnvollen Freizeitgestaltung

4. Herausforderungen in der Pflege

Erhalt und Ausbau der pflegerischen Strukturen in ländlichen Regionen

  • Faktisch ist in Sachsen der Pflegenotstand eingetreten. Um ihm zu begegnen, benötigt das Land mehr qualifiziertes Personal, mehr Ausbildungsstellen in der Pflege und flexible Ausbildungs- und Weiterbildungswege
  • Überarbeitung der „Empfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen für ein System zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XI, vom 8.11.1996“ und einheitliche Anwendung dieser Regelungen in allen Bundesländern
  • Anschließend Einführung allgemeingültiger und auf Ist-Daten basierender Kalkulationsgrund- lagen zur Berechnung der Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege sowie zur Berechnung der Pflegesätze in der teilstationären und vollstationären Pflege.
  • Prüfung der derzeitigen Leistungsgerechtigkeit zwischen ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege.
  • Eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung und Stärkung der sozialen Pflegeversicherung durch z. B. Einbeziehung aller versicherungspflichtigen Beschäftigten.

5. Auskömmliche Rente, die Altersarmut verhindert

  • Angleichung der Einkommensverhältnisse bzw. Lohnniveaus in Ost- und Westdeutschland.
  • Schaffung eines adäquaten Ersatzes für den Wegfall der Umwertung ab 2025 (nicht nur für die Niedriglohnbezieher in Ostdeutschland).
  • Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.
  • Die politische Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung und ihren Ausbau zu einer Erwerbstätigenversicherung.
  • Die Förderung der Berufstätigkeit älterer Arbeitnehmer als eine wesentliche Voraussetzung, um die negativen sozialen Auswirkungen der Rente mit 67 eindämmen zu können. Keine „Zwangsverrentung“ von SGB Il-Leistungsempfängern ab dem 63. Lebensjahr.

6. Soziale Infrastruktur

  • Stärkere Wahrnehmung der Verantwortung von Kommunen für die Schaffung von alters- und bedarfsgerechten Sozialräumen, die den besonderen Bedingungen jüngerer und älterer Menschen entsprechen und den Zusammenhalt der Generationen gewährleisten.
  • Wohnen und Mobilität müssen für Normal- und Geringverdiener bezahlbar sein. Der soziale Wohnungsbau muss wieder stärker gefördert werden.
  • Gestaltung einer sozial- und bedarfsgerechten Wohnungspolitik, die durch die Landkreise begleitet werden sollte. Dabei kann eine Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit bzw. ein gemeinnütziger Wohnungsmarkt in öffentlicher Hand einschließlich der Ausweitung von Sozialwohnungen für Ältere eine notwendige Maßnahme sein.

aus VS Aktuell 3/2019, erschienen im  VS Aktuell   Aus dem Landesverband   VS Aktuell 3/2019