Die wichtigsten Änderungen im Sozialrecht ab 2021

Zum Jahresbeginn 2021 gab es viele Änderungen. Die wichtigsten Neuerungen im Sozialrecht möchte der Sozialverband VdK Sachsen Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen.

Grundrente

Die Grundrente wird eingeführt. Der VdK begrüßt diesen Schritt. Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen, sie wird automatisch ausbezahlt. Das kann bis Ende des Jahres 2022 dauern. Voraussetzung sind 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Es gibt eine Prüfung des Haushaltseinkommens.

Behinderten-Pauschbetrag

Neu ist ein Behinderten-Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Er beträgt ohne besondere Voraussetzungen 348 Euro. Ab einem Behinderungsgrad von 30 bis zu einem GdB von 100 verdoppeln sich die Pauschbeträge. Behinderte Menschen, die hilflos sind, und blinde Menschen können statt 3.700 Euro dann 7.400 Euro steuerlich geltend machen. Der VdK hat lange dafür gekämpft, dass die Pauschbeträge erhöht werden. Im Jahr 2022 können Betroffene in ihrer Steuererklärung für 2021 erstmals die neuen Pauschbeträge nutzen.

Fahrtkosten-Pauschbetrag

Zwei Fahrtkosten-Pauschbeträge werden eingeführt: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem GdB von 70 und Merkzeichen G (Geh- und Stehbehinderung) können Betroffene 900 Euro steuerlich geltend machen. Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder H (hilflos) sind es 4.500 Euro.

Pflege-Pauschbetrag

Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Pflege-Pauschbetrag von 924 auf 1.800 Euro erhöht. Wer eine Person mit Pflegegrad 2 beziehungsweise 3 pflegt, profitiert künftig auch von einem Pauschbetrag: Der liegt bei 600 beziehungsweise 1.100 Euro. 

Grundsicherung

Die Regelsätze werden erhöht. Alleinstehende erhalten 446 Euro, volljährige Partner 401 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind es je nach Alter zwischen 283 und 373 Euro im Monat. Für den VdK ist das zu wenig. Die Erhöhung verbessert weder Teilhabechancen noch verhindert sie Armut.

Wohngeld

Als Teil des Klimapakets wird das Wohngeld erhöht. Das soll steigende Heizkosten durch die CO2-Bepreisung ausgleichen und soziale Härten vermeiden.

Kindergeld

Eltern erhalten 15 Euro mehr Kindergeld pro Kind. Für die ersten zwei Kinder sind es 219 Euro, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro pro Monat.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird bis zum 1. Juli 2022 stufenweise erhöht. Zum Jahresanfang 2021 steigt er auf 9,50 Euro. Davon profitieren vor allem Menschen, die in der Dienstleistungsbranche arbeiten. Der VdK setzt sich für einen Mindestlohn von 13 Euro ein. Denn nur damit lässt sich eine Rente erwirtschaften, von der die Menschen im Alter leben können.


Mehr Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie auch unter www.vdk.de/sachsen.

aus VS Aktuell 1/2021, erschienen im  VS Aktuell 1/2021 Der Sozialverband VdK informiert