Aus der Stadtgeschichte: Aus der Chemnitzer „MAUT“-Historie

Vor knapp hundert Jahren entledigte sich Chemnitz eines Relikts der Vergangenheit, das auch heute immer wieder in der Haushaltssicherungs-Diskussion als Reitwort auftaucht: die Maut. Ihr soll diesmal die Rückbesinnung gelten.
 Im 12./13. Jahrhundert war Chemnitz zu einer „respectablen“ Festung geworden. Die Stadt war ummauert und von einem Wassergraben umgeben. Sie besaß vier Tore und 25 Mauertürme. An den Stadttoren waren für die Passage und den Transport verschiedener Waren Zölle zu bezahlen. So sind z. B. in dem Zolltarif von 1842 Tucheinfuhren nach Chemnitz von Nürnberger und Augsburger Handelshäusern verzeichnet. Im 16. Jahrhundert war in Chemnitz ein sogenanntes „Pflastergeld“ für die Beschaffung von „wegbarem Pflaster“ durch die Stadt zu entrichten. Der Zugang zur Stadt war durch Schlagbäume gesichert, die von Stadtsoldaten in Schilderhäuschen bewacht wurden. Später hatte man die Einnahmestellen vorverlegt und nannte sie nunmehr „Schläge“.
 Mit dem Einsetzen der industriellen Revolution nach 1800 veränderte Chemnitz sein Gesicht: Die Mauern wurden teilweise abgerissen, wie auch die Tore. Das hatte, wie der Chronist Julius Theodor Pinther 1827 berichtete, zur Folge, „daß die Geleits- und Acciseinnahmen in die Schläge der Leipziger, Rochlitzer und Dresdner Straße, wie desgleichen an den Frankenberger Fußsteig verlegt wurden“. An diesen waltete jeweils ein „Torcontroleur“, der dem Hauptsteueramt unterstellt war. Als im Verlaufe des Sommerhalbjahres 1847 vor dem Nicolai-Tor (in Richtung Zwickauer Straße) eine „neue schöne steinerne Brücke“ über die Chemnitz gebaut worden war, wurde daran auch sofort „ein dergleichen Brückengeld-Einnahmehaus“ hinzugefügt. Wer seinen Brückenzoll entrichtet hatte, erhielt darüber eine Quittung, die er ständig bei sich führen und auf Verlangen den „städtischen Polizeioffizianten“ vorzeigen musste. Bei einer Hinterziehung des Brückenzolls war „außer der Nachzahlung der vierfache Betrag als Strafe aufzuerlegen“. Für das mehr und mehr ansteigende Verkehrsaufkommen wurden die Schläge zu einem echten Hindernis. So meldete z. B. der „Generalanzeiger für Chemnitz und Umgebung“ vom 20. Januar 1898, dass die Wegegelderhebung für die Gablenz-Erdmannsdorfer Halbchaussee amtlich aufgehoben werden darf.
 Schließlich bleib nur noch eine Wege­gelderhebungsstelle üb­rig, die
so­ge­nannte „Einnahme“ an der Straßen­gabelung nach Chemnitz, Altchemnitz, Reichenhain und Erfen­schlag. Sie war entstanden, nach­dem auf Verordnung der Königlich säschischen Ministerien des Innern und der Finanzen per Dekret vom 4. August 1876 der Wegebauverband Chemnitz-Ehrenfriedersdorf mit elf Gemeinden, zwei Rittergütern und dem Forstfiskus zur Erbauung und Instandhaltung einer „Halbchausee“ gegründet worden war. Für die Erhebung der Wegesteuer wurde ein kleines ebenerdiges Haus am Schnittpunkt der Straßen gebaut. Die Erhebung des Wegegeldes geschah in der Weise, dass der „Chausseegeldeinnehmer“ durch ein kleines Schiebefenster im Erdgeschoss eine Stange herausschob, an deren Ende ein Beutel befestigt war, in den das Wegegeld einzuwerfen war. Seine Höhe richtete sich nach Art und Größe des Fahrzeuges sowie des getriebenen Viehs. Es bewegte sich zwischen einem und fünfundzwanzig Pfennigen.
 Als die Verkehrssituation immer unhaltbarer wurde, verfügte das Königlich sächsische Ministerium des Innern am 29. Januar 1912, dass die Erhebung des Wegegeldes an der letzten Einnahmestelle vor den Toren der Stadt in der Sylvesternacht 1912/1913 einzustellen war. Das „Chemnitzer Tageblatt und Anzeiger“ jubilierte damals: „Nun wird endlich der Verkehr völlig frei!“ Das kleine Zollhaus wurde Anfang 1939 abgerissen.
 Zum Abschluss noch eine heitere Episode aus der Zeit der Stadttore: Während des vor- und mittäglichen Gottesdienstes waren die Tore für jeden Benutzer von außen und innen fest verschlossen. Da begab es sich eines Tages, dass der gestrenge Königliche Hofrat und Amtshauptmann des Bezirkes Chemnitz Johann Friedrich Card Dürisch ein Tor in dringenden Geschäften passieren wollte. Doch es blieb auch für ihn fest verschlossen. Doch kraft seinen Amtes sorgte er bei der Landesregierung jedoch bald für die Aufhebung dieser Torschlussfestlegung.

aus VS Aktuell 3/2010, erschienen im  VS Aktuell 3/2010 Aus der Stadtgeschichte