Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz, welches in weiten Teilen seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem die Leistungen für demenziell erkrankte Menschen verbessert.
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (nach § 45a SGB XI), die jedoch die Voraussetzungen für eine Pflegestufe (§ 15 SGB) nicht erfüllen, erhalten nun automatisch bei Beantragung einer Pflegestufe die Stufe 0. Damit können für ihre Betreuung monatlich 120 € Pflegegeld durch Angehörige bzw. bis zu 225 € Leistungen eines Pflegedienstes (Pflegesachleistungen) durch die Pflegekassen erstattet werden. In der Pflegestufe I wurden das Pflegegeld um 70 € auf 305 € und die Pflegesachleistungen um 215 € auf bis zu 665 € erhöht. Auch für die Pflegestufe II gibt es verbesserte Leistungen. Hier sind das Pflegegeld um 85 € auf 525 € und die Pflegesachleistungen um 150 € auf bis zu 1250 € erhöht worden. Für die Pflegestufe III gibt es keine Änderungen.
Unabhängig von der Pflegestufe haben alle Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf „häusliche Betreuung“. Diese Leistungen werden neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, insbesondere
- Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen sowie
- Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, vor allem Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur, zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen und zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus.
Die Leistungen der „häuslichen Betreuung“ geben mehr Zeit und damit eine bessere Möglichkeit zur individuellen Betreuung der Pflegebedürftigen. Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiter der Sozialstationen des Stadtverbandes gerne (Kontaktmöglichkeiten sind auf Seite 39 zu finden).