Die Volkssolidarität setzt sich für eine soziale Abfederung der Energiewende ein. Das erklärte der sozialpolitische Referent des Bundesverbandes der Volkssolidarität, Dr. Alfred Spieler, am 15. Februar in Berlin. Er stellte in Vertretung des erkrankten Vorstandsmitgliedes MdB Steffen-Claudio Lemme die Broschüre „Energiewende sozial gestalten – Positionen der Volkssolidarität für eine sozial gerechte Gestaltung der Energiewende“ und die darin enthaltenen Vorschläge vor.
Die sogenannte Energiearmut dürfe nicht die Armutsentwicklung der Zukunft werden, betonte der Verbandsvertreter. Eine Akzeptanz für die Energiewende sei ohne eine gerechte Verteilung der Belastungen kaum denkbar. „Als Sozial- und Wohlfahrtsverband stehen wir in der Pflicht, uns zu den sozialen Auswirkungen der Energiewende zu positionieren.“ Die Volkssolidarität unterstütze die Bemühungen, Energie zielgerichtet einzusparen und die erneuerbaren Energien auszubauen. Die dabei entstehenden Belastungen dürften aber nicht einseitig verteilt werden. Die Volkssolidarität wolle mit eigenen Vorschlägen dazu beitragen, die Energiewende sozial gerecht zu gestalten, sagte Spieler. Er stellte klar: „Gerade in Ostdeutschland sind Maßnahmen notwendig, um vor allem einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Denn hier liegt der Anteil der Hilfebedürftigen sowohl im Bereich der Grundsicherung nach SGB II als auch beim Wohngeld etwa doppelt so hoch wie in den alten Ländern.“
In der vorgestellten Broschüre stellt die Volkssolidarität sieben Punkte für eine sozial gerechte Gestaltung der Energiewende auf:
Erstens werden Regelungen vorgeschlagen, die auf günstigere Verbraucherpreise gerichtet sind, z. B. durch die Weitergabe sinkender Großhandelspreise an die Verbraucher.
Zweitens geht es um die Schließung von Lücken in der sozialen Sicherung wie die unzureichende Deckung des Strombedarfs im Regelsatz der Grundsicherung (sowohl nach SGB II als auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die fehlende Energiekomponente beim Wohngeld.
Drittens tritt der Verband für eine gesellschaftliche Debatte über eine soziale Gestaltung der Stromtarife ein. Es wurde ein mehrstufiges Tarifmodell zur Diskussion gestellt, bei dem der Großteil des Grundbedarfs preisgünstig angeboten, aber darüber liegender Verbrauch stufenweise mit höheren Preisen belegt wird.
Viertens ist die Volkssolidarität für gesetzliche Regelungen, um besonders schutzwürdige Personengruppen vor Stromabschaltungen zu schützen. Dazu gehören vor allem Familien mit Kindern, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Senioren und pflegebedürftige Menschen.
Fünftens werden verstärkte Anstrengungen bei Energieberatung und Ersatz von stromfressenden Geräten gefordert.
Sechstens wird betont, dass der Mieterschutz bei Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung wichtig ist. Die Volkssolidarität fordert, die in der jüngsten Mietrechtsreform getroffenen Regelungen, die sich überwiegend gegen Mieterinteressen richten, zu korrigieren. Ein drastischer Anstieg der Warmmieten muss verhindert werden. Siebentens geht es darum, dass Mobilität bezahlbar bleibt.
Laut Spieler ist der Verband bereit, mit anderen über die soziale Gestaltung der Energiewende zu diskutieren und gemeinsam Vorschläge zu entwickeln. Der Referent verwies auf den Berliner Landesverband der Volkssolidarität, der das Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Stromnetze und für die Gründung eines eigenen Stadtwerks unterstützt. „Das ist ein Weg, um konkret vor Ort eine auf das Gemeinwohl orientierte Energiepolitik zum Wohle der Bürger durchzusetzen.“