Trickbetrug am Telefon

Unbekannte Täter rufen ihre Opfer aus einem Call Center in der Türkei an. Sie stellen sich als Polizeibeamter einer örtlichen Dienststelle oder einer Spezialeinheit beim BKA vor. Sie würden im verdeckten Bereich ermitteln und hätten gerade mehrere Täter einer ausländischen Bande in Wohnortnähe des Opfers festgenommen, wobei noch ein Täter flüchtig sei.

Bei den Tätern hätten sie einen Zettel oder ein Notizheft mit dem Namen, der Adresse und den Kontodaten aufgefunden. Es bestehe die Gefahr eines Einbruchs, Raubes oder einer Geldabhebung von den Konten der Bürger. 

Sie sollen ihre Geldanlagen kündigen, und das Geld in einem Schließfach oder zu Hause deponieren. In weiteren Telefonaten (teilweise über Monate) werden die Geschädigten dazu gebracht, ihre Vermögenswerte an einen „verdeckten Ermittler“ nach Nennung eines vereinbarten Kennwortes zur Prüfung der Echtheit der Geldscheine bzw. aus Sicherheitsgründen zur zeitweisen Aufbewahrung zu übergeben.

Aktuell gibt es 69 Einzelfälle mit einem Schaden von über 2 Millionen Euro.

Besonderheiten

Mittels CALL-ID-Spoofing unterdrücken die Täter die tatsächlichen Rufnummern und ersetzen diese durch frei wählbare Rufnummern aus dem Ausland, Festnetznummern oder Anschlüssen von Polizeidienststellen. 

Die Täter übermitteln für Rückrufe den Opfern ihre Handynummern. Oft werden diese Rückrufe aber nicht entgegengenommen. Sie dienen aber offensichtlich als Information für die Täter. Sie rufen unmittelbar danach über andere Rufnummern zurück. 

Was können Sie tun?

Sollten Sie oder Bekannte/Verwandte von Ihnen einen derartigen Anruf erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizeidienststelle. 

Begeben Sie sich bitte zu einer Polizeidienststelle, um tatsächlich mit einem Polizeibeamten Rücksprache zu halten. Lassen Sie sich dort die aufgefundenen Unterlagen von Ihren Daten durch einen Polizeibeamten vorzeigen um sicher zu gehen, dass Sie keinem Betrüger aufgesessen sind.

Bedenken Sie: kein Polizeibeamter wird Ihre Vermögenswerte prüfen beziehungsweise für Sie in einer Polizeidienststelle aufbewahren.

Sollten Sie nicht zu einer Polizeidienststelle kommen können, scheuen Sie sich nicht die Polizei per Notruf 110 zu verständigen.

Quelle: LKA Sachsen

aus VS Aktuell 4/2016, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 4/2016 Die Polizei informiert