Zuschuss für den barrierefreien Umbau von Wohnung oder Haus

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können sich den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat Sachsen fördern lassen. Rollstuhlfahrer bekommen für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro. Die Richtlinie zur Wohnraumanpassung wurde am 16. Mai 2017 beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Mit der Richtlinie zur Wohnraumanpassung soll es Menschen ermöglicht werden, trotz Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen in der gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben, indem mit den geförderten Umbaumaßnahmen bestehende Nutzungseinschränkungen des Wohnraums beseitigt werden. Die neue Förderrichtlinie gilt für Mieter oder Eigentümer, die ihre Wohnungen oder Häuser selbst nutzen. Die Förderung setzt voraus, dass der Zugang des Gebäudes und der Wohnung trotz der Einschränkung der Mobilität gegeben ist. Außerdem erfolgt die Förderung von Umbaumaßnahmen an Mietwohnraum nur, wenn die Zustimmung des Vermieters vorliegt und dieser auch bestätigt, dass bei Auszug des Mieters ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der Zuwendungsempfänger oder ein in seinem Haushalt lebender Angehöriger voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt ist. Die Einschränkung der Mobilität innerhalb des Wohnraums und der daher notwendige Bedarf der Wohnraum­anpassung müssen nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Vorlage hierfür geeigneter Unterlagen wie Wohnungsmietvertrag, Wohnungs- oder Gebäudegrundriss, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegraden, Verordnungen oder ähnlichem bei einer der Wohnraum-Beratungsstellen. Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis befindet sich diese beim Sozialverband VdK Sachsen e. V.

Weitere Informationen zur Förderung und die Antragsunterlagen finden Sie unter www.vdk.de/sachsen.

aus VS Aktuell 3/2017, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 3/2017 Der Sozialverband VdK informiert