Sozialrechtupdate und Tipps aus der Praxis

Am 2. März haben sich ehrenamtliche und hauptamtliche Vertreter aus allen Landesverbänden getroffen, um sich bei einer Werkstatt über sozialrechtliche Entwicklungen zu informieren und miteinander in den Austausch zu kommen.

Beratung bei Schulden und Verbraucherinsolvenz

Katja Rosendahl referierte über ihre Arbeit in der Schuldnerberatung im Landesverband Volkssolidarität Mecklenburg-Vorpommern. Ein wesentlicher Bestandteil der Beratungstätigkeit sei die Budgetberatung. Betroffene können sich mit einem sachkundigen Berater detailliert die jeweils eigene finanzielle Situation besprechen. Ziel sei es, die eigenen Finanzen (wieder) in den Griff zu bekommen und einer drohenden Überschuldung gegenzusteuern. Außerdem informierte Rosendahl über das Verbraucherinsolvenzverfahren, ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson, das mittlerweile seit zehn Jahren existiert. Einig waren sich die Teilnehmer der Werkstatt in der anschließenden Diskussion, dass eine verstärkte Prävention nötig ist, um mehr Menschen vor der Schuldenfalle zu bewahren. 

Unterstützung bei Niedriglohn und kleiner Rente

Angelika Klahr von der Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen (KOS) informierte zum Thema Grundsicherung im Alter. Die Zahl der älteren und erwerbsgeminderten Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist in den letzten Jahren gestiegen. Wenn die Einkünfte im Alter nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, kann die Grundsicherung beantragt werden. Darin sind alle Leistungen, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. Im Unterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen der Kinder oder Eltern, es sei denn, dieses übersteigt 100.000 € im Jahr. Klahr schilderte weitere Beispiele aus ihrem Beratungsalltag, in dem sie auch Menschen hilft, die Leistungskürzungen erleiden oder ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen, auch ergänzende laufende oder einmalige Unterstützung bei Niedriglohn oder kleiner Rente.

Pflegestärkungsgesetze (PSG) II und III

Andreas Heil, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Brandenburg, erläuterte in seinem Vortrag alle aktuelle Änderungen, die aus dem Pflegestärkungsgesetzen (PSG) II und III auf die Berater zukommen. So ging er auf die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ein und die damit verbundene Stärkung der ambulanten Pflege: „Pflegebedürftige (im Sinne der Pflegeversicherung – SGB XI) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen.“ Heil führte die Anwesenden anhand von Beispielen durch die Vielfalt der Leistungsarten und zeigte den komplexen Weg zur Gewährleistung der beantragten Leistung auf.

aus VS Aktuell 2/2018, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 2/2018