Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis finden Patienten alles, wofür die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt. Diesen Katalog hat der GKV-Spitzenverband überarbeitet. Die langjährige Forderung des Sozialverbands VdK nach zuzahlungsfreien und qualitativ hochwertigen Produkten wurde mit der Aktualisierung aufgegriffen.
Modernste Prothesen, leichtere Rollatoren und Inkontinenzprodukte, die dicht halten: Auf diese Versorgung haben gesetzlich Versicherte, die Hilfsmittel benötigen, künftig Anspruch. In der Vergangenheit hatte es besonders viel Ärger mit qualitativ schlechten Inkontinenzprodukten gegeben. VdK-Mitglieder berichteten, dass sie auf eigene Rechnung Produkte kaufen mussten. Die zuzahlungsfreien Alternativen bestanden den Praxistest meist nicht. Inzwischen müssen die Inkontinenzprodukte Mindestanforderungen erfüllen.
Hilfsmittel: Patient kann wählen
Ob bei Inkontinenzeinlagen oder anderen Hilfsmitteln: Generell müssen Patienten unter mehreren zuzahlungsfreien Produkten wählen können, bevor man sie im Sanitätshaus über teurere Alternativen informiert. Das hatte der VdK, der aus seiner Rechtsberatung viele solcher Fälle kennt, immer wieder gefordert. Künftig soll die Versorgung mit einem Hilfsmittel genauer auf die Situation des einzelnen Patienten zugeschnitten werden. Wenn beispielsweise jemand einen Elektro-Rollstuhl im Nahverkehr benutzen will, soll die Krankenkasse ihm ein dafür geeignetes Modell finanzieren. Wie sich die Aktualisierungen des Hilfsmittelkatalogs in der Praxis bewähren, muss sich allerdings erst zeigen.
Der VdK begrüßt zudem den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Ausschreibungen von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen zu beenden. „Das ist ein längst fälliger Schritt. Denn Ausschreibungen bedeuten für Patienten und Pflegebedürftige häufig mangelhafte Produkte, einen hohen bürokratischen Aufwand, mangelnde wohnortnahe Versorgung und die Bindung an einen Lieferanten, der versucht, Produkte an die Patienten zu verkaufen, für die sie draufzahlen müssen“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Was Patienten und Pflegebedürftige hingegen brauchen, sind bezahlbare qualitativ hochwertige Hilfsmittel, zu denen sie leichten Zugang haben und die ihrem Bedarf wirklich gerecht werden. Der bisherige Preiskampf um das billigste Angebot gehe zu oft zulasten der Patienten.
Laut GKV-Spitzenverband erhielten im Jahr 2017 die gesetzlich Krankenversicherten Hilfs- und Pflegehilfsmittel in Höhe von acht Milliarden Euro. Dazu gehören unter anderem Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Insulinpumpen, Blindenführhunde und Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln. Jede Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis soll mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.