Der Sozialverband VdK hatte am 27. April einen offenen Brief an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versandt, in dem mehr Unterstützung für pflegende Angehörige gefordert wurde. Im vom Bundestag am 14. Mai verabschiedeten „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ finden sich diese Forderungen wieder.
VdK lobt Ausweitung
Erwerbstätige haben bisher Anspruch auf zehn Tage bezahlte Freistellung. In dieser Zeit wird Pflegeunterstützungsgeld bezahlt, so dass es zu keinen Gehaltseinbußen kommt. „In zehn Tagen ein ordentliches Pflegearrangement treffen zu können, ist schon sehr herausfordernd. In Zeiten von Corona ist es so gut wie unmöglich. Deshalb begrüßt der VdK ausdrücklich die Ausweitung des Zeitraums auf 20 Tage. Auch wenn mir bewusst ist, dass diese knapp drei Wochen bei vielen immer noch nicht ausreichen“, erklärt VdK‐Präsidentin Verena Bentele.
Schon ohne Corona war es schwer genug, wenn in der Familie plötzlich ein Pflegefall eintritt und die Versorgung organisiert werden muss. Pflegeheimplätze sind knapp, ambulante Dienste ausgebucht und Tagespflegeeinrichtungen haben lange Wartelisten. Aufgrund der Maßnahmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen wurden, haben viele Heime nun einen kompletten Aufnahmestopp verhängt. Ambulante Dienste können Versorgungsengpässe kaum ausgleichen.
Lohnersatz bei Notfällen
Eine weitere wichtige Verbesserung für Familien mit Pflegebedürftigen ist ebenfalls beschlossen worden. Bisher konnte die zehntägige Arbeitsbefreiung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegesituation akut auftritt. Bis 30. September 2020 bekommen nun auch Pflegepersonen diese Freistellung, wenn durch die Auswirkungen der Corona‐Pandemie die Pflege nicht mehr sichergestellt ist.
Für Angehörige ist das eine große Erleichterung, die in den letzten Wochen oft mit ihrem gesamten Überstunden‐ und Urlaubskontingent in die häusliche Pflege eingesprungen sind, weil beispielsweise die Tagespflegeeinrichtung geschlossen hatte oder Assistenzkräfte erkrankt waren. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die große Leistung pflegender Angehöriger in der Corona‐Pandemie anzuerkennen“, sagt Bentele.