Volkssolidarität fordert schnelle ­bundesweite Mietenregulierung

Der Mietendeckel in Berlin wurde vom Bundesverfassungsgericht am 15. April 2021 für nichtig erklärt. Weil der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, bleibe den Ländern für eine Gesetzgebungsbefugnis kein Raum, so die Richter in Karlsruhe.

Nach Ansicht der Volkssolidarität ist mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Auseinandersetzung um Mietpreise keinesfalls als beendet anzusehen. Im Gegenteil: Das heikle Thema wird sich ganz sicher als zentrales Thema im Bundestagswahlkampf wiederfinden.

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität erklärt: „Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass es dringend einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Wohnungspolitik braucht und wie notwendig eine bundeseinheitliche Regelung zum Mieterschutz ist, um überteuerte Mieten und Verdrängung wirksam zu verhindern. Der soziale Wohnungsbau muss gefördert und das Mietrecht sozialer gestaltet werden.“ Umso dringender vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Sozialwohnungen in den östlichen Bundesländern innerhalb von vier Jahren um knapp 43 Prozent gesunken ist, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Caren Lay, hervorgeht. Der Bestand an Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung schrumpfte trotz der Fertigstellung neuer Sozialwohnungen zwischen Ende 2015 bis Ende 2019 von 102.116 Wohnungen auf dann nur noch 58.604 Sozialwohnungen.

„Wir haben große Sorge, dass Mieterinnen und Mieter aus Haushalten mit niedrigen Einkommen in große finanzielle Nöte geraten könnten, wenn sie Mieten nachzahlen müssen“, so die Präsidentin.

Die Volkssolidarität setzt sich mit ihren Forderungen zur Bundestagswahl 2021 für den Schutz vor Wohnungslosigkeit, steigenden Mieten und Verdrängung ein und fordert zur Sicherung der Lebensqualität eine Infrastruktur im Wohnumfeld, die den Bedarfen aller Generationen gerecht wird.

aus VS Aktuell 2/2021, erschienen im  VS Aktuell 2/2021 Aus dem Bundesverband