Erholung für erschöpfte Eltern

In den letzten Monaten sind viele Eltern im Spagat zwischen Arbeit, Kinderbetreuung und Haushalt an ihre gesundheitlichen Grenzen gekommen. Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. möchte deshalb an dieser Stelle informieren, wer Anspruch auf eine Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur hat.

Kindererziehung kann für Eltern anstrengend sein – besonders für Berufstätige oder Alleinerziehende. Um Müttern und Vätern eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es die Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur. Vor­aussetzung dafür ist ein ärztliches Attest und die Bewilligung der Krankenkasse.

Anspruch auf eine Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur haben alle Mütter und Väter, unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. Die Maßnahme soll der gesundheitlichen Vorbeugung dienen. Während des Aufenthalts in einer Klinik lernen die Eltern, ihren anstrengenden Alltag besser zu bewältigen und sich wieder mehr um sich selbst zu kümmern.

Kinder bis zwölf Jahre – in Ausnahmefällen sogar bis 14 Jahre – können den Elternteil zur Kur begleiten. Für Kinder mit einer Behinderung gilt keine Altersgrenze. Allerdings gibt es nur wenige Kliniken, die Mütter mit Kindern mit Behinderung aufnehmen. Hier kann es unter Umständen zu sehr langen Anfahrtswegen kommen.

Andere Kliniken wiederum haben sich auf alleinerziehende Mütter oder auf Mütter und Väter in Trennungs- und Scheidungssituationen spezialisiert. Bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung kann man sich bei den Wohlfahrtsverbänden des Müttergenesungswerks beraten lassen.

Die Kur kann auch außerhalb der Schulferien erfolgen. Sämtliche Kliniken bieten Kinderbetreuung sowie schulbegleitenden Unterricht an. Daneben soll die Eltern-­Kind-Beziehung gestärkt werden, etwa durch gemeinsame Aktivitäten. Hat das Kind ebenfalls ein Attest, kann es eigene medizinische Anwendungen bekommen.

Der Weg zur Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur führt über den Hausarzt. Träger der Maßnahme sind die gesetzlichen Krankenkassen. Der Arzt stellt ein Attest aus, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Diese überprüft den Antrag und genehmigt ihn.

In der Regel dauert eine Kur drei Wochen. Falls medizinisch notwendig, kann sie verlängert werden. Den Antrag dazu stellt der behandelnde Arzt. Liegen medizinische oder psychische Gründe vor, können Eltern alle vier Jahre eine Kur in Anspruch nehmen. Wer eine chronische Erkrankung oder Behinderung hat, kann sogar alle zwei Jahre einen Antrag stellen. Um den Kur-Erfolg langfristig zu sichern, gibt es auch Nachsorgeangebote.

Mehr Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie auch unter www.vdk.de/sachsen.

aus VS Aktuell 3/2021, erschienen im  VS Aktuell 3/2021 Der Sozialverband VdK informiert