Ablehnung von Reha-­Anträgen oft nicht rechtens

Wer nach einem Unfall oder schwerer Krankheit einen Antrag auf Reha-Leistungen stellt, muss häufig Widerspruch gegen die Ablehnung seiner Krankenkasse einlegen, um zu seinem Recht zu kommen: 2019 haben insgesamt 62,1 Prozent der Widersprüche für die Versicherten zum Erfolg geführt. Das geht aus dem aktuellen Teilhabeverfahrensbericht hervor. Bei einigen Krankenkassen gehen die Anfechtungen sogar in 70 Prozent und mehr der Fälle positiv für die Versicherten aus.

Fakt ist: Wer sich nach der Ablehnung seines Antrags nicht wehrt, der bekommt häufig nicht, was ihm eigentlich zusteht. Einige Kassen fallen besonders auf: Gleich sechs von 107 Krankenversicherungen mussten mindestens 70 Prozent der Widersprüche akzeptieren. Das heißt, nachdem sie eine medizinische Reha verweigert hatten, mussten sie ihre Ablehnung später zurücknehmen.

Diese Zahlen vermitteln den Eindruck, dass einige Versicherungen systematisch Anträge ablehnen. Erst wenn Versicherte nachhaken, kommen sie zu ihrem Recht. Dabei hilft auch der Sozialverband VdK Sachsen weiter. Der VdK kritisiert insbesondere, dass von den Ablehnungen schwer kranke Menschen betroffen sind. Diese sind von der Bürokratie überfordert und verzichten so oft auf berechtigte Leistungen. Die Krankenkassen und andere Leistungsträger dürfen nicht erst nachgeben, nachdem Rechtsmittel eingelegt wurden. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Reha-Leistungen, denn diese sind wichtig für ein gutes und gesundes Leben.

Info Rehabilitation

Eine Rehabilitation soll wiederherstellen. Bei der medizinischen Reha geht es um die Gesundheit. Die berufliche Reha soll den Wiedereinstieg in den Job möglich machen. Eine medizinische Reha kann nach einer Krankenbehandlung nötig sein, um die geistigen oder körperlichen Fähigkeiten wiederherzustellen. Nach einer psychosomatischen Therapie kann zum Beispiel eine psychosomatische Rehabilitation helfen, die Gesundheit wiederherzustellen oder die langfristigen Folgen der Krankheit abzumildern. Gerade psychisch erkrankte Menschen sollten mit ihrem Arzt beraten, ob eine Reha gut wäre.

Hilfe bei einer Ablehnung

Mehr Informationen, wie der VdK Mitglieder bei einem Widerspruch oder einer Klage gegen abgelehnte Leistungen unterstützt, finden Sie unter www.vdk.de/sachsen.

aus VS Aktuell 1/2022, erschienen im  VS Aktuell 1/2022 Der Sozialverband VdK informiert