Alle zwei Jahre wird in Pflegeeinrichtungen eine neue Bewohnervertretung gewählt. Als gesetzliche Grundlage für die Mitwirkung von Bewohnern in stationären Einrichtungen kommt im Freistaat Sachsen seit dem 12. August 2020 das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz zur Anwendung.
Im Seniorenpflegeheim »An der Mozartstraße« in Chemnitz fand dieses Jahr wieder die Wahl im August statt. Insgesamt elf Bewohner wurden vorgeschlagen und gaben ihre Zustimmung zur Kandidatur. Bei der öffentlichen Stimmenauszählung waren die Anwesenden gespannt, wer schließlich die meisten Stimmen bekommt. Am Ende schafften es sechs Bewohner. Einstimmig wurde Lothar Kaulfuß (links im Bild) zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Die Bewohnervertretung kann eine wertvolle Bereicherung der Arbeit in stationären Einrichtungen sein. Ihr Betätigungsfeld ist konkret im oben genannten Gesetz verankert. Die gewählte Vertretung übernimmt allgemein die Aufgabe des Vermittlers zwischen Bewohnern, Angehörigen und Einrichtungsleitung. Bei Bedarf trifft sie sich zu nicht öffentlichen Sitzungen. Dort werden der Einrichtungsleitung Anregungen und Beschwerden vorgetragen und gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht. Schwerpunkte dabei sind u. a. folgende Bereiche:
- Alltags- und Freizeitgestaltung, Veranstaltungen
- Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
- Informationen der Einrichtungsleitung u. a. über bevorstehende Renovierungs- und Bauvorhaben sowie über Vergütungsverhandlungen und Veränderungen des Entgeltes.