Erholung für erschöpfte Eltern

Kindererziehung kann für Eltern anstrengend sein – besonders für Berufstätige oder Alleinerziehende. Die besonderen Umstände der vergangenen zwei Jahre haben die Belastungen noch einmal verschärft. Um Müttern und Vätern eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es die Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur. Voraussetzungen dafür sind ein ärztliches Attest und die Bewilligung der Krankenkasse.

Anspruch auf eine Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur haben alle Mütter und Väter, unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. Die Maßnahme soll der gesundheitlichen Vorbeugung dienen. Während des Aufenthalts in einer Klinik lernen die Eltern, ihren anstrengenden Alltag besser zu bewältigen und sich wieder mehr um sich selbst zu kümmern.

Kinder bis zwölf Jahre – in Ausnahmefällen sogar bis 14 Jahre – können den Elternteil zur Kur begleiten. Für Kinder mit einer Behinderung gilt keine Altersgrenze. Allerdings gibt es nur wenige Kliniken, die Mütter mit Kindern mit Behinderung aufnehmen. Hier kann es unter Umständen zu sehr langen Anfahrtswegen kommen.

Andere Kliniken wiederum haben sich auf alleinerziehende Mütter oder auf Mütter und Väter in Trennungs- und Scheidungssituationen spezialisiert. Bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung kann man sich bei den Wohlfahrtsverbänden des Müttergenesungswerks beraten lassen: bei der AWO, Caritas, Diakonie, beim Deutschen Roten Kreuz sowie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Die Kur kann auch außerhalb der Schulferien erfolgen. Sämtliche Kliniken bieten Kinderbetreuung sowie schulbegleitenden Unterricht an. Daneben soll die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt werden, etwa durch gemeinsame Aktivitäten. Hat das Kind ebenfalls ein Attest, kann es eigene medizinische Anwendungen bekommen.

Der Weg zur Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur führt über den Hausarzt. Träger der Maßnahme sind die gesetzlichen Krankenkassen. Der Arzt stellt ein Attest aus, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Diese überprüft den Antrag und genehmigt ihn.

In der Regel dauert eine Kur drei Wochen. Falls medizinisch notwendig, kann sie verlängert werden. Den Antrag dazu stellt der behandelnde Arzt. Liegen medizinische oder psychische Gründe vor, können Eltern alle vier Jahre eine Kur in Anspruch nehmen. Wer eine chronische Erkrankung oder Behinderung hat, kann sogar alle zwei Jahre einen Antrag stellen. Um den Kur-Erfolg langfristig zu sichern, gibt es Nachsorgeangebote.

TIPP: Wird die beantragte Kur abgelehnt, können sich Betroffene an die VdK-Beratungsstellen wenden, die dann die Gründe prüfen und bei einem eventuellen Widerspruch helfen. Alle Kontaktdaten zum VdK in Sachsen finden Sie unter www.vdk.de/sachsen.

aus VS Aktuell 4/2022, erschienen im  VS Aktuell 4/2022 Der Sozialverband VdK informiert