Nach Verhandlungen mit den Pflegekassen sind seit dem 1. Juli 2022 die Leistungskomplexe für die Pflegedienste mit einer neuen Preisvereinbarung untersetzt. Hinter jeder Leistungskennzahl stehen Leistungsinhalte, die vorgegeben sind und die auch realisiert werden müssen. Die Einsatzpläne der Pflegedienste sollten entsprechend gestaltet sein und die Pflegekräfte müssen, bezogen auf den jeweils zu Pflegenden, in die Aufgaben eingewiesen sein. Manchmal fragt man sich: „Kennt die Pflegedienstleitung ihre anvertrauten Menschen und das Umfeld?“ Denn: Erst wenn die Vorgesetzten wissen, wie es um den Menschen steht, der einen Vertrag mit ihnen geschlossen hat, und sein Umfeld kennt, kann die entsprechende Einweisung der Pflegekraft erfolgen.
Es ist wichtig, das Personal darauf hinzuweisen, dass das Vorbereiten und Aufräumen des unmittelbaren Arbeitsbereiches Bestandteil des Einsatzes ist. Es kann nicht sein, dass z. B. Bekannte – die zum Besuch kommen – die Waschschüssel und das Zahnputzzeug säubern und das Entsorgen der Abfälle übernehmen! Es soll eine aktivierende Pflege mit Kommunikation sein. Dabei kann aber nicht das Gespräch bei der täglichen Pflege als LK 30 abgerechnet werden! Das wären z. B. 8,94 €, die der Pflegekasse zusätzlich in Rechnung gestellt werden, und es fehlen die dazugehörigen Leistungen! Fünfmal täglich abgerechnet, kommt eine große Summe zusammen.
Die Leistungen sollen sein:
- Bewältigen von psychosozialen Problemlagen.
- Erstellen einer Tagesstruktur, Unterstützung beim Knüpfen oder Erhalten sozialer Kontakte. Hilfe bei bedürfnisgerechter Beschäftigung im Alltag.
- Maßnahmen und Unterstützung beim Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld. Erinnerungsarbeit mit Hilfe von Fotos oder erhaltener Briefe.
- Erklären von Sachverhalten und Informationen zum Erkennen von Risiken und Gefahren.
Die Pflegeberaterin des VdK Chemnitz gibt folgende Empfehlung: Sehen Sie sich das Angebot gut an, bitten Sie die Pflegedienstleitung zum persönlichen Gespräch, damit Ihre Fragen und Probleme geklärt werden können, bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben. Ein Angebot ist kein Vertrag. So können Sie eventuelle hohe monatliche Zuzahlungen vermeiden.