Beim Sozialverband VdK häufen sich Berichte von Betroffenen, dass sie zum Ende ihres Krankenhausaufenthalts nur eine unzureichende Unterstützung durch den Sozialdienst für die anschließende Versorgung erhalten haben. Dabei ist ein umfassendes Entlassmanagement seit 2015 gesetzlich verankert. Für diesen sehr wichtigen Anspruch hatte sich der VdK damals mit viel Nachdruck eingesetzt.
Die Anforderungen an ein umfassendes Entlassmanagement in einem Krankenhaus sind vielfältig. Patientinnen und Patienten haben eigentlich Anspruch, dass sich um eine angemessene Versorgung im Anschluss gekümmert wird. Darunter fällt die Suche nach Therapie- oder Pflegeheimplätzen, genauso wie die Klärung der Fragen rund um Krankengeld oder anderen Sozialleistungen. Für eine schnelle Genesung unerlässlich, lebt ein gutes Entlassmanagement von erfahrenen Sozialarbeiterinnen und -arbeitern. Fehler passieren, wenn der Sozialdienst überlastet ist oder es keine klaren Verfahrensabläufe gibt. Oft entsteht der Eindruck, dass das Krankenhaus-Management an dieser Stelle spart. Denn die Vergütung sieht keine Vorhaltekosten für den Sozialdienst vor.
Aus den Erfahrungen der Betroffenen hat der VdK Forderungen für ein Entlassmanagement für die kommende Krankenhausreform abgeleitet und diese an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach übergeben. Der Sozialdienst in allen Krankenhäusern muss über Vorhaltepauschalen und nicht über ein durch Fallpauschalen gedeckeltes System finanziert werden. Unabhängig davon, wie die Krankenhausreform die Systematik der Kliniken neu ordnen wird und in welche Versorgungslevel oder Leistungsgruppen die Häuser eingeordnet werden: In allen Krankenhäusern muss es auch zukünftig einen gut funktionierenden Sozialdienst geben. Patientinnen und Patienten müssen – auch nach ambulanten Behandlungen – im Krankenhaus durch qualifiziertes Personal im Entlassmanagement unterstützt werden.
TIPP:
Haben Sie zu diesem Thema Fragen, können Sie sich an die VdK-Beratungsstellen in Sachsen wenden. Alle Kontaktdaten zum VdK in Sachsen finden Sie unter www.vdk.de/sachsen oder erhalten Sie telefonisch unter 0371 33 40 0.