Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung

Wer bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, wird normalerweise zu Hause vom Medizinischen Dienst (MD) besucht. Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, und welcher Pflegegrad vorliegt. Der Sozialverband VdK Sachsen empfiehlt, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.

 

Der Besuch des MD wird immer angekündigt. Wer an diesem Tag keine Zeit hat, sollte rechtzeitig absagen und einen neuen Termin vereinbaren. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht die Antragstellenden in der Regel zu Hause. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa während der Corona-Pandemie, kann die Einstufung nach Aktenlage erfolgen. Schon im Vorfeld des Gesprächs sollte man sich Notizen machen. Der Besuch dauert nur ein bis zwei Stunden, und in dieser Zeit müssen viele Informationen vermittelt werden. Um nichts zu vergessen, ist es ratsam, sich aufzuschreiben, wie ein normaler Tag abläuft, was man noch alleine erledigen kann, wo man Hilfe braucht, was Schwierigkeiten bereitet. Im Idealfall führt man ein Pflegetagebuch, in dem die täglichen Hilfestellungen aufgeschrieben werden. Vordrucke gibt es im Internet.

Beim Besuch sollte die Gutachterin oder der Gutachter eine normale Alltagssituation vorfinden. Das Gespräch sollte die oder der Antragstellende nicht allein führen, sondern sich Beistand von einer nahestehenden Person, etwa einem Angehörigen, der Pflegeperson oder der Betreuerin, holen. Die Gutachterin oder der Gutachter überprüft, wie selbstständig jemand ist und welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Dazu führt sie oder er beispielsweise eine Wohnungsbegehung durch, lässt sich den Tagesablauf schildern und bestimmte Tätigkeiten vorführen, wie etwa Treppensteigen oder das Öffnen einer Flasche. Konkret geht es um sechs Lebensbereiche: um Mobilität und die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen. Wichtig ist auch, wie gut man sich Dinge merken kann. Weiterhin ist von Interesse, ob es psychische Probleme oder Verhaltensweisen gibt, die durch eine Erkrankung entstanden sind. Geprüft wird außerdem, wie man mit seinen Einschränkungen umgeht und selbst Hilfen organisieren kann. Auch soziale Kontakte werden erfragt. Erfasst wird zudem, wie gut man sich verständigen kann.

Folgende Unterlagen sollte man für den MD bereithalten:

  • aktuelle Krankenhaus- und Arztberichte sowie  Medikamente und Medikationsplan
  • Bescheide und Gutachten, wie beispielsweise den Schwerbehindertenbescheid
  • Liste mit regelmäßigen Behandlungen
  • Liste mit allen benötigten Hilfs mitteln wie Rollator, Gehstock, Hörgerät
  • Liste mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Hausnotruf, Bettschutzeinlagen
  • Pflegetagebuch, falls vorhanden oder eine aktuelle Pflegedokumentation des Pflegediensts, falls vorhanden.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den ersten Antrag auf Pflegebedürftigkeit entscheiden. Stichtag ist der Tag, an dem das Schreiben bei der Kasse eingegangen ist. Bei einem Pflegegrad werden alle Leistungen ab diesem Zeitpunkt rückwirkend gewährt. Das Ergebnis der Begutachtung wird schriftlich mitgeteilt. Um die Einschätzung der MD-Mitarbeiterin oder des MD-Mitarbeiters nachvollziehen zu können, sollte man sich das Gutachten zusenden lassen. Das ist auch hilfreich, wenn die Pflegebedürftigkeit zu niedrig eingestuft oder der Antrag abgelehnt wurde und man Widerspruch einlegen will.


TIPP:

Haben Sie zum Thema „Pflege“ Fragen, können Sie sich an die VdK-Beratungsstellen in Sachsen wenden. Alle Kontaktdaten zum VdK in Sachsen finden Sie unter www.vdk.de/sachsen oder erhalten Sie telefonisch unter 0371 33 40 0.

aus VS Aktuell 2/2023, erschienen im  VS Aktuell 2/2023 Der Sozialverband VdK informiert  # Pflegebegutachtung# Pflegeberatung