Verhinderungspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger

Die Pflege von Familienangehörigen des Pflegegrades 2 bis 5 kann sehr anstrengend sein, denn oftmals wird diese 24 Stunden am Tag durchgeführt. Man sollte bereits gute Nachbarn, Freunde und Bekannte über die Versorgung von Pflegebedürftigen im Haushalt informieren und darüber sprechen, was man zu erledigen hat. Damit fördert man das Verständnis dafür, dass man eines Tages eine Auszeit benötigt.

Es kann geschehen, dass durch einen Krankenhausaufenthalt der pflegenden Person ein Notfall eintritt und nicht gleich ein Kurzzeitplatz in einem Heim vorhanden ist. Dann ist bereits Verhinderungspflege angebracht. Ambulante Pflegedienste haben oft keine Kapazität, da – wie bekannt ist – Personalmangel besteht.

Für die Verhinderungspflege stehen z. Zt. im Jahr 1612 € bei der Pflegekasse zur Verfügung, für die ein Antrag zu stellen ist. ACHTUNG: Dieses Geld ist aber nicht für Angehörige! Für diese wird in der Zeit der Verhinderungspflege das Pflegegeld (für die Ersatzpflege) 6 Wochen lang 1,5-fach gezahlt. Nur, wenn Nachbarn, Freunde oder Bekannte diese Zeit übernehmen, stehen diese 1612 € zur Verfügung.

Man muss aber nicht nur an den schlimmsten Fall denken, auch eine tageweise Entlastung ist möglich. Für einige Stunden, mehrmals wöchentlich, lässt sich hierfür bestimmt aus dem Freundeskreis eine Person finden. Auch hier ist ein Antrag zu stellen. Das entsprechende Formblatt ist auf den Internetseiten der jeweiligen Pflegekasse zu finden. Darin wird eingetragen, wer verhindert ist sowie wer die Stunden übernehmen wird und der Antrag geht an die Pflegekasse. Trifft die Genehmigung ein, kann es losgehen. Es ist bekannt, dass pro Stunde bis zu 9,00 € gezahlt werden können. Die Abrechnung mit der Kasse kann pro Quartal erfolgen, unter der Angabe der Kontonummer dessen, der gezahlt hat, und das Geld wird überwiesen. Die „Vertretung“ setzt ihre Unterschrift, dass sie das Geld erhalten hat.

Aufmerksamkeit ist auch für folgende Variante erforderlich: Erwähnen möchten wir, dass das Geld für Kurzzeitpflege, das nicht benötigt wird, weil erhöhter Bedarf von Verhinderungspflege ist, bis zur Hälfte für die Verhinderungspflege genutzt werden kann. Es kommen dann zu den 1612 € im Jahr 806 € hinzu.

Nicht jeder pflegebedürftige Mensch muss unbedingt zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim. Wenn er das auch nicht möchte, dann ist es gut, wenn ein Netz von Hilfeleistenden in seinem Bereich existiert.

aus VS Aktuell 2/2023, erschienen im  VS Aktuell 2/2023 Der Sozialverband VdK informiert  # Verhinderungspflege