Am 24. November 2015 hatten die Delegierten des 20. Verbandstages eine Reihe redaktioneller und inhaltlicher Änderungen in der Satzung des Volkssolidarität Stadtverband Chemnitz e. V. beschlossen. Diese sind nun beim Registergericht eingetragen worden und somit gültig. So wird nun der Beirat gemeinsam mit der Wahl des Vorstandes im Vier-Jahres-Rhytmus gewählt. Neben den Wohngruppen finden sich nun auch Interessengruppen in der Satzung wieder. Dadurch können bspw. Wandergruppen oder Zirkel als eigene Mitgliedergruppe unter dem Dach des Vereins arbeiten. Selbsthilfegruppen können als Ganzes eine korporative Mitgliedschaft erwerben, wenn sie sich zum Vereinszweck bekennen.
Die Satzung im aktuellen Stand können die Mitglieder des Stadtverbandes über ihre Wohngruppen oder über die Abteilung Mitgliederbetreuung erhalten.