Ein Verbandsmitglied berichtete mir, dass sie einen Unfall hatte und sich daraus ergab, dass sie nicht mehr unfallversichert ist. Was war geschehen? Sie hat den Pflegegrad 3, war mit ihrem Mann zu einer kleinen Wanderung unterwegs, stolperte und fiel auf das Gesicht. Dabei kam es zum Nasenbeinbruch. Bei der Meldung an die Unfallversicherung hat sie alles ordnungsgemäß ausgefüllt und erhielt die Mitteilung, dass sie mit Grad 3 nicht mehr unfallversichert sei. Die bezahlten Beiträge wird sie zurückerhalten.
Bitte prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, die Sie beim Abschluss der Unfallversicherung erhalten haben. Nicht jede Unfallversicherung hat diesen Passus in den Bestimmungen. In meiner steht: „Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftig sind.“
Schwer- bzw. schwerstpflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf und in Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung eingestuft ist. Das wird auch Menschen mit dem Pflegegrad 4 und 5 betreffen, denn mein Abschluss der Unfallversicherung ist schon viele Jahre her.