Rauchmelder retten leben!

Die meisten Brandopfer – 70 Prozent – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben. Bereits 2 Minuten im Brandrauch können tödlich sein.
Heutzutage gibt es eine reichliche Auswahl an Rauchmelderprodukten. Doch welches Produkt ist zu empfehlen? Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit, haben eine 10-Jahres-Langzeitbatterie und lösen weniger Fehlalarme aus.
Um einen guten Schutz zu gewährleisten, sollten alle Schlafräume, alle Kinderzimmer und die Fluchtwege mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Sehr empfehlenswert ist der Einsatz von Funkrauchmeldern. Diese lösen neben einem akustischen Signal einen Alarm in einer Notrufzentrale aus.
Für Hausnotrufnutzer empfiehlt sich der Einsatz ganz besonders. So kann der Funkrauchmelder an das bewährte System gekoppelt werden. Im Notfall wird schnell Hilfe über den bekannten Weg organisiert. Die Sicherheit in den eigenen vier Wänden wird noch mal zusätzlich erhöht.

In neun Bundesländern gibt es inzwischen für privaten Wohnraum eine Rauchmelderpflicht.

In Sachsen gibt es diese Pflicht noch nicht. Hier haben nur 18 Prozent aller Haushalte (lt. FORSA) einen Rauchmelder installiert. Mit dieser Quote ist Sachsen das absolute Schlusslicht in Deutschland.

Für weitere Informationen und Fragen können Sie sich wie gewohnt an die Mitarbeiter der VHN GmbH Volkssolidarität Hausnotrufdienst wenden. Am besten rufen Sie gleich unter der Telefonnummer 0371-5385130 an. Oder Sie informieren im Internet auf der Seite
www.vs-hausnotruf.de.

Gemeinsam sorgen sie für mehr Si­cherheit im Haushalt: Sobald der Rauch­­­mel­der einen Brand erkennt, wird dieser über das Notrufgerät an die Notrufzentrale des Hausnotrufes gemeldet. Dort werden dann von den Mitarbeitern die für diesen Fall vereinbarten Schritte in die Wege geleitet.

aus VS Aktuell 3/2010, erschienen im  VS Aktuell 3/2010 Gut behütet