Betrieb von alten Schnurlostelefonen ab 2009 verboten

Zum Jahresende endet die Betriebserlaubnis für Schnurlosgeräte der analogen Standards CT1+ und CT2. Ab dem 1. Januar 2009 dürfen nur noch Schnurlostelefone mit aktueller DECT-Technik betrieben werden, gab die Bundesnetzagentur bekannt. Grund: Die Frequenzen wurden für andere Zwecke vergeben. Der Frequenzbereich des analogen Systems CT1+ (885 bis 887 und 930 bis 932 MHz) wird inzwischen europaweit für den öffentlichen Mobilfunk genutzt. Der Frequenzbereich des Digital-Standards CT2 (864,1 bis 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.CT1+- und CT2-Telefone sind aber noch vielfach im Einsatz, da sie sich als langlebig erwiesen und relativ strahlungsarm sind. Manche Händler würden sogar noch Telefone mit den auslaufenden Standards anbieten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, ein CT1+- oder CT2-Telefon möglichst bald stillzulegen und gegen ein neues DECT-Modell auszutauschen. Wegen der veralteten Sende- und Empfangstechnik kann es zu Störungen im Funknetz kommen. Deshalb erlischt für diese Telefone Ende 2008 die Betriebserlaubnis. Die Benutzung ab Januar 2009 stellt einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar. Der Besitzer des Telefons kann durch Messungen ermittelt und mit einem Bußgeld belegt werden, das laut Bundesnetzagentur mehr als 1.000 Euro betragen kann.
Informationen zum verwendeten Standard oder Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons finden sich meist in der Bedienungsanleitung oder direkt auf dem Gerät.
Quelle: Bundesnetzagentur,

www.bundesnetzagentur.de

aus VS Aktuell 3/2008, erschienen im  VS Aktuell 3/2008 Aus dem Verein