Vorbeugender Brandschutz

Zu einer guten gewünschten Tradition gehören die Hinweise zum brand­schutzgerechten Verhalten in Wohnstätten insbesondere im Betreuten Wohnen. Mit einer Veranstaltung in der Begegnungsstätte Zöllnerstraße am 16. Juni 2008 fanden auch hier unter einem breiten und interessierten Publikum die Ausführungen von Oberbrandmeister a. D. Berd Grünzig großes Interesse.
Vordergründig ging es um die Fragen einer möglichen Brandentstehung, welche vielfältige Ursachen wie Defekte in elektrischen Anlagen und Geräten, Rauchen im Bett, vergessenes Gargut auf dem Herd, leichtsinniger Umgang mit offenem Feuer und Licht als auch Fehler bei der Lagerung von brennbaren Stoffen und Flüssigkeiten zum Inhalt hatten.
Statistisch gesehen verursachen Fehler in elektrischen Anlagen und Geräten als auch leichtsinniger Umgang mit elektrischen Haushaltsgeräten die meisten Brände. Ursache können auch Überlastungen der Stromleitungen sein, weil bedingt durch die im Handel üblichen Steckerleisten sehr viele elektrische Geräte angeschlossen werden können. Da in vielen Geräten Standby-Schaltungen eingebaut sind und diese somit ständig unter Spannung stehen, ist es auch möglich, dass es zu einer Erwärmung im Inneren der Geräte kommt, welche zu einer Überhitzung und somit auch zu einem Brand führen kann. Es empfiehlt sich daher, Geräte ganz auszuschalten oder den Netzstecker zu ziehen.
Bügeleisen, Wasserkocher und Heizstrahler sind grundsätzlich auf eine nicht brennbare Unterlage zu stellen. Beim Auswechseln von Glühlampen ist immer auf die richtige Wattzahl der Birne zu achten, damit der Lampenkörper nicht zu heiß wird. Das Überdecken von Lampen (Nachttischlampen) ist tunlichst zu unterlassen.
Bei Tätigkeiten in der Küche ist oft der Umgang mit Fett und Öl insbesondere bei der Fritteuse notwendig. Das Fritteusenöl ist regelmäßig auszuwechseln. Sollte es dennoch zu einer Entzündung kommen, ist niemals mit Wasser zu löschen. Besser ist es, die Flammen z. B. mit einem Kuchen­blech zu ersticken. Der Dunst­abzug sollte regelmäßig gereinigt werden. Das Ceranfeld sollte nicht als Ablage für Handtücher und Kunststoffbehälter genutzt werden, da hier schon eine Restwärme reicht, um eine Entzündungsgefahr zu haben.
Ein Wort zu den Rauchern. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, dass der Zigarettenrest sorgfältig gelöscht wird und dieses in einem nichtbrennbaren Behältnis geschieht. Das Entleeren der Aschenbecher hat deshalb auch nicht in einem Papierkorb zu erfolgen, sondern auch in einem nicht brennbaren Behältnis.
Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Campinggasflaschen sind in Keller- und Bodenräumen zu unterlassen. Gleichfalls sollte generell die Überlagerung von brennbaren Materialien, wie Zeitungen und andere Sammlungen, vermieden werden, da dieses potentielle Gefahrenherde sein können. Auch sollte die Lagerung von brennbaren Gegenständen unter Treppen bzw. generell bei Flucht- und Rettungswegen, und dazu zählt das Treppenhaus, im eigenen Interesse unterlassen werden, da durch die vorhandene Brandlast im Brandfall diese Flucht- und Rettungswege nicht mehr nutzbar sind. Ein verrauchter Rettungsweg wird somit zu einer tödlichen Falle.
Beim Umgang mit brennbaren Stoffen sollte nachfolgendes beachtet werden:
Kerzen nicht unbeaufsichtigt bren­nen lassen. Hier sollte auch gegen­über Räucherkerzen die entsprechende Vorsicht gewahrt werden.
Elektrische Lichterketten sind beim Verlassen des Raumes auszustecken oder abzuschalten.
Beim Grillen niemals brennbare Flüssigkeiten beim Anzünden verwenden, nur handelsübliche Grillanzünder.
Sollte es wider Erwarten zu einem Brand kommen, gilt es, in erster Linie Ruhe zu bewahren und die Feuerwehr über Notruf 112 zu informieren, keine verqualmten Rettungswege zu benutzen und in verqualmten Räumen sich möglichst tief am Boden zu bewegen. Bei Eindringen von Rauch in die Wohnung können die Türen notfalls mit feuchten Tüchern abgedichtet werden. Dies gilt bei einem Brand, welcher nicht in der eigenen Wohnung ist. Über das Fenster oder den Balkon muss man sich nach Außen hin bemerkbar machen. Der Hausbewohner, der einen Brand entdeckt, sollte ohne sich selbst zu gefährden die übrigen Bewohner alarmieren. Beim Löschen eines Entstehungsbrandes können die vorhanden Feuerlöscher im Gebäude, sofern vorhanden, genutzt werden. Die Bedienung des Feuerlöschers ist einfach und dem Aufdruck des Gerätes zu entnehmen. Beim Öffnen von Türen in einem Brandraum ist besondere Vorsicht gegeben, da die Gefahr einer Stichflammenbildung besteht (durch das Öffnen der Tür wird zusätzlich Sauerstoff in den Brandraum geführt). Die Feuerwehr ist nach dem Alarmieren auf der Straße zu erwarten und einzuweisen. Alle Maßnahmen zur Brandbekämpfung entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort entsprechend der vorhandenen Lage. Auch bestimmt dieser, ob und in welchem Umfang eine Evakuierung erfolgt.
Was kann man zur Vorbeugung tun bzw. welche Sicherheiten kann man sich schaffen? Es empfiehlt sich der Einbau von Brand- oder Rauchmeldern, die man in jedem Baumarkt käuflich erwerben kann. Hier sollte darauf geachtet werden, das selbige eine VDS-Zulassung haben, diese auch geprüft nach DIN EN ISO 12239 sind, eine Montagesperre bei nicht eingelegter Batterie vorhanden ist, ein Testknopf zur regelmäßigen Überprüfung vorhanden ist, auch dass eine Leuchtdiode die Funktionsbereitschaft und ein Warnsignal den Akkuwechsel signalisiert. Noch sicherer ist die Verwendung von Rauchmeldern, die mit einer Notrufzentrale wie dem Hausnotruf ständig verbunden sind, so dass im Brandfall schnell Hilfe organisieret werden kann (siehe S. 22).
Diese kurz aufgezeigten Kriterien zum Thema Brandschutz in Wohnstätten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bilden nur richtungsweisende Schwerpunkte und Empfehlungen. Bei solchen Veranstaltungen, welche organisiert durch die Begegnungsstätten stattfinden, können selbstverständlich sach- und objektbezogene Anfragen gestellt werden, damit auch hier eine persönliche und individuelle Beratung möglich ist. Selbstverständlich sollte hier auch eine Empfehlung gegeben werden, die gerade hier zum Schutz von Leben und Gesundheit eine lebensrettende Rolle spielen kann, die Teilnahme und Aufschaltung an einen Hausnotruf, welche durch die VHN angeboten wird.

aus VS Aktuell 3/2008, erschienen im  VS Aktuell 3/2008 Aus dem Verein