Verbesserte Leistungen für an Demenz erkrankte Menschen

Im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, welches am 1. Juli diesen Jahres in Kraft getreten ist, haben sich vor allem für an Demenz erkrankte Menschen die Leistungen verbessert. Im Sinne des § 45 a und b SGB XI können diese Leistungen neben Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe nun auch für versicherte Personen angeboten werden, welche einen Hilfebedarf haben, der nicht das Ausmaß einer Pflegestufe erreicht. Voraussetzung ist nunmehr, dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Diese Leistungen richten sich ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Die Sozialstationen unseres Stadtverbandes bieten bereits seit mehreren Jahren diese entsprechenden Leistungen an und haben fundierte Erfahrungen in der geronto-psychiatrischen Tagespflege und häuslichen Betreuung gesammelt. Im Rahmen unserer Angebote können die an Demenz Erkrankten in Gemeinschaft lebenspraktische Fähigkeiten durch Training des Gedächtnisses, aber auch durch kleinere hauswirtschaftliche oder handwerkliche Tätigkeiten erhalten. Die Betreuung kann ebenso in der häuslichen Umgebung durch fachkundiges Personal geschehen. Gleichzeitig wissen die pflegenden Angehörigen Ihre Lieben gut aufgehoben, wenn sie selbst einmal andere Dinge wie z. B. Arztbesuche, Einkäufe, Friseur erledigen wollen oder einfach eine kleine Pause benötigen.
Der Anspruch auf die entsprechenden Betreuungsleistungen wird im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt, sofern eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz der betreffenden Person vorliegt.
Die Kosten für diese Leistungen werden von der Pflegekasse entweder für den Grundbetrag von 100 Euro monatlich oder für den erhöhten Betrag von 200 Euro monatlich erstattet. Die Einstufung in die jeweilige Gruppe der Anspruchsberechtigen ist abhängig von der Schwere der Fähigkeitsbeeinträchtigung der Betroffenen. Darüber hinaus besteht in diesem Zusammenhang ein Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst.
Bei der Antragstellung für die Betreuungsleistungen helfen Ihnen gern unsere Ansprechpartner der Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste weiter. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin in der Einrichtung, wir beraten Sie auch gern bei Ihnen zu Hause.

aus VS Aktuell 3/2008, erschienen im  Betreuung für Demenzkranke   VS Aktuell 3/2008