Wohngeld:
Seit Jahresbeginn 2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Von der Erhöhung des Wohngeldes können viele Chemnitzer Haushalte profitieren. Wohngeld wird wie bisher auch für Mieter von Wohnraum in Form eines Mietzuschusses (Wohngeld) und für Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss gewährt.
Die neuen Vordrucke (einheitlich für Miet- und Lastenzuschuss), erhalten Sie in den Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz und im Sozialamt, Wohngeldbehörde in der Abteilung Soziale Leistungen, Zimmer 19 und 20.
Das Wohngeld ist abhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Mitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wohngeldantrag
- Verdienstbescheinigung, letzte Lohn-/Gehaltsabrechnung
- Rentenbescheid
- Mietvertrag u. Betriebskostenabrechnung (nur bei Erstbeantragung)
- Bescheid über Mieterhöhung
- Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Mietzahlungen
- Angaben zu Zinsen aus Sparguthaben (keine Kopie des Sparbuches)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
Ebenfalls mit dem neuen Wohngeldgesetz in Kraft getreten ist der Heizkostenzuschuss, das heißt Bezieher von Wohngeld erhalten einen pauschalen Zuschuss für Heizkosten. Dieser ist abhängig von der Anzahl der im wohngeldberechtigten Haushalt lebenden Personen. Für einen 1 Personhaushalt liegt der monatliche Zuschuss bei 24 Euro, für 2 Personen sind es 31 Euro, danach erhöht sich der Zuschuss für jedes weitere Haushaltsmitglied um jeweils 6 Euro.
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt, danach muss es wieder neu beantragt werden.
Die Servicestelle der Abteilung Wohngeldstelle finden Sie im Moritzhof 53, im 3. OG, Zimmer 304, Telefon 0371 488-6418/-6477. Die Sprechzeiten sind Mo, Di, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Di, Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine ausführliche persönliche Beratung ist auch nach Terminvereinbarung möglich. Die Beantragungen sind kostenlos.
Schwerbehindertenausweis:
Im Amt für Familie und Soziales (Versorgungsamt) im Moritzhof auf der Bahnhofstr. 53 können Schwerbehindertenausweise beantragt werden. Die Anträge dazu liegen auch in den Bürgerservicestellen aus und können dort ausgefüllt abgegeben werden.
Mit dem Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Wird eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent festgestellt, besteht der Anspruch auf einen Schwerbeschädigtenausweis.
Unterlagen die über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben (z.B. ärztliche Gutachten, Kurberichte, Labor und Röntgenbefunde) und nicht älter sind als 2 Jahre sind, können dem Antrag beigefügt werden. Wenn keine Unterlagen vorhanden sind besteht die Möglichkeit, dass das Versorgungsamt, mittels einer Einverständniserklärung die Unterlagen von den angegebenen Stellen wie z.B. Ärzten und Kliniken anzufordern. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5-7 Monate. Wenn die Gültigkeitsdauer eines Ausweises abläuft, kann die Verlängerung sofern keine gesundheitliche Verschlechterung eingetreten ist mittels eines Formlosen Antrages ca. 3 Monate vor Ablauf erfolgen, es besteht auch die Möglichkeit persönlich beim Versorgungsamt vorzusprechen.
Bei dem Merkzeichen aG kann beim Tiefbauamt eine Sonderparkgenehmigung beantragt werden, mit der die Möglichkeit besteht, mit den Pkw kostenfrei Rollstuhlfahrer Parkplätze zu nutzen. In Ausnahmefällen können auch über das Tiefbauamt Personen mit dem Merkzeichen G eine Sonderparkgenehmigung erhalten, dazu setzt sich das Tiefbauamt mit dem Versorgungsamt in Verbindung und entscheidet individuell.
Landesblindengeld:
Es wird unterschieden in Blind und hochgradig Sehschwach. Blinde haben Anspruch auf ein monatliches Blindengeld in Höhe von 333,00 €, der monatliche Nachteilsausgleich für hochgradig Sehschwache beträgt 52,00 €. Falls eine Pflegestufe vorliegen sollte, ist dies dem Versorgungsamt bei Erhalt von Blindengeld mitzuteilen, da die Pflegestufe auf das Blindengeld Angerechnet wird (Auszahlbeträge Pflegestufe I = 231,00 €, Pflegestufe II = 197,00 €, Pflegestufe III = 167,00 €). Landesblindengeld können auch Gehörlose beantragen, die Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen GL und RF auf dem Schwerbehindertenausweis. Der monatliche Nachteilsausgleich beträgt 103,00 €.
Die Servicestelle der Abteilung Soziale Leistungen finden Sie im Moritzhof 53 im 1. OG, Zimmer 119, Telefon 0371 488-5055/-5077. Die Sprechzeiten sind Mo, Di, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Di, Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine ausführliche persönliche Beratung ist auch nach Terminvereinbarung möglich. Die Beantragungen sind kostenlos.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen!