Leistungen, die Sie beantragen können

Wohngeld:

Seit Jahresbeginn 2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Von der Erhöhung des Wohngeldes können viele Chemnitzer Haushalte profi­tieren. Wohngeld wird wie bisher auch für Mieter von Wohnraum in Form eines Mietzuschusses (Wohn­geld) und für Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss gewährt.

 

Die neuen Vordrucke (einheitlich für Miet- und Lastenzuschuss), er­halten Sie in den Bürgerservicestel­len der Stadt Chemnitz und im So­zialamt, Wohngeldbehörde in der Abteilung Soziale Leistungen, Zim­mer 19 und 20.

 

Das Wohngeld ist abhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Mit­glieder, von der monatlichen Mie­te bzw. Belastung (bei Eigentümern) und vom anzurechnenden Einkom­men des Haushaltes.

 

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Wohngeldantrag
  • Verdienstbescheinigung, letzte Lohn-/Gehaltsabrechnung
  • Rentenbescheid
  • Mietvertrag u. Betriebskostenab­rechnung (nur bei Erstbeantra­gung)
  • Bescheid über Mieterhöhung
  • Nachweis über häusliche Pflege­bedürftigkeit
  • Nachweis über Mietzahlungen
  • Angaben zu Zinsen aus Spargut­haben (keine Kopie des Sparbu­ches)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis

 

Ebenfalls mit dem neuen Wohngeld­gesetz in Kraft getreten ist der Heiz­kostenzuschuss, das heißt Bezieher von Wohngeld erhalten einen pau­schalen Zuschuss für Heizkosten. Dieser ist abhängig von der Anzahl der im wohngeldberechtigten Haus­halt lebenden Personen. Für einen 1 Personhaushalt liegt der monatliche Zuschuss bei 24 Euro, für 2 Perso­nen sind es 31 Euro, danach erhöht sich der Zuschuss für jedes weitere Haushaltsmitglied um jeweils 6 Euro.

 

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt, danach muss es wieder neu beantragt werden.

 

Die Servicestelle der Abteilung Wohngeldstelle finden Sie im Moritzhof 53, im 3. OG, Zimmer 304, Telefon 0371 488-6418/-6477. Die Sprechzeiten sind Mo, Di, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Di, Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine ausführliche persönliche Bera­tung ist auch nach Terminvereinba­rung möglich. Die Beantragungen sind kostenlos.

 

Schwerbehindertenausweis:

Im Amt für Familie und Soziales (Versorgungsamt) im Moritzhof auf der Bahnhofstr. 53 können Schwer­behindertenausweise beantragt wer­den. Die Anträge dazu liegen auch in den Bürgerservicestellen aus und können dort ausgefüllt abgegeben werden.

 

Mit dem Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung vorliegt und wel­chen Grad diese Behinderung hat (GdB). Wird eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent fest­gestellt, besteht der Anspruch auf einen Schwerbeschädigtenausweis.

Unterlagen die über Ihren Gesund­heitszustand Auskunft geben (z.B. ärztliche Gutachten, Kurberichte, Labor und Röntgenbefunde) und nicht älter sind als 2 Jahre sind, kön­nen dem Antrag beigefügt werden. Wenn keine Unterlagen vorhanden sind besteht die Möglichkeit, dass das Versorgungsamt, mittels einer Einverständniserklärung die Unter­lagen von den angegebenen Stel­len wie z.B. Ärzten und Kliniken anzufordern. Die Bearbeitungsdau­er beträgt ca. 5-7 Monate. Wenn die Gültigkeitsdauer eines Auswei­ses abläuft, kann die Verlängerung sofern keine gesundheitliche Ver­schlechterung eingetreten ist mit­tels eines Formlosen Antrages ca. 3 Monate vor Ablauf erfolgen, es be­steht auch die Möglichkeit persön­lich beim Versorgungsamt vorzu­sprechen.

 

Bei dem Merkzeichen aG kann beim Tiefbauamt eine Sonderpark­genehmigung beantragt werden, mit der die Möglichkeit besteht, mit den Pkw kostenfrei Rollstuhlfahrer Park­plätze zu nutzen. In Ausnahmefäl­len können auch über das Tiefbau­amt Personen mit dem Merkzeichen G eine Sonderparkgenehmigung er­halten, dazu setzt sich das Tiefbau­amt mit dem Versorgungsamt in Ver­bindung und entscheidet individuell.

 

Landesblindengeld:

Es wird unterschieden in Blind und hochgradig Sehschwach. Blinde ha­ben Anspruch auf ein monatliches Blindengeld in Höhe von 333,00 €, der monatliche Nachteilsausgleich für hochgradig Sehschwache beträgt 52,00 €. Falls eine Pflegestufe vorlie­gen sollte, ist dies dem Versorgungs­amt bei Erhalt von Blindengeld mit­zuteilen, da die Pflegestufe auf das Blindengeld Angerechnet wird (Aus­zahlbeträge Pflegestufe I = 231,00 €, Pflegestufe II = 197,00 €, Pfle­gestufe III = 167,00 €). Landesblin­dengeld können auch Gehörlose be­antragen, die Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen GL und RF auf dem Schwerbehindertenausweis. Der monatliche Nachteilsausgleich beträgt 103,00 €.

 

Die Servicestelle der Abteilung So­ziale Leistungen finden Sie im Moritzhof 53 im 1. OG, Zimmer 119, Telefon 0371 488-5055/-5077. Die Sprechzeiten sind Mo, Di, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Di, Do von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine ausführliche persönliche Bera­tung ist auch nach Terminvereinba­rung möglich. Die Beantragungen sind kostenlos.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen!

aus VS Aktuell 3/2009, erschienen im  VS Aktuell 3/2009 Aus dem Verein