Anhörung im Landtag

Im Anschluss an den Besuch der Landtagsabgeordneten Annekathrin Giegengack (Bündnis 90/Die Grünen) in unserer Kindertageseinrichtung „Glückskäfer“ wurde ich zu einer öffentlichen Anhörung in den Plenarsaal des Sächsischen Landtags geladen. Dabei bekam ich die Möglichkeit, in einem 10-minütigen Vortrag zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit dem Titel: „Gesetz zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung und Entwicklung“ zu sprechen und als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.  Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die personelle Ausstattung der Kindertagesstätten zur besseren Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes verbessert werden soll. Vorgesehen ist dabei eine schrittweise Absenkung der Personalschlüssel bis 2016 in der Kinderkrippe auf 1:4, im Kindergarten auf 1:10 und im Hort auf 1:17.
 Mein Anliegen war, die personelle Situation innerhalb der Kindertagesstätten zu schildern und mit Praxisbeispielen anschaulich zu belegen. Ich verdeutlichte, was die Absenkung des Personalschlüssels für jedes einzelne Kind und die pädagogischen Fachkräfte im Einzelnen in der Praxis bedeuten könnte.
 Als weitere Sachverständige  waren unter anderem Beate Hennig (Geschäftsführerin des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Sachsen, DPWV) und Lutz Stephan (Stellvertretender Landesvorsitzender der GEW, Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit, der Landesgeschäftsstelle der GEW Sachsen)  geladen, um aus ihrer Sicht zum Gesetzentwurf zu sprechen. Die Experten der GEW, Caritas und DPWV befürworteten den Gesetzentwurf der SPD. Von Seiten der Vertreter des Sächsischen Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages wurden die Vorschläge aus Kostengründen abgelehnt.
 Lutz Stephan dazu zum aktuellen Stand in sächsischen Kindertagesstätten: „Das Berufsethos sächsischer Erzieherinnen und Erzieher ist ein geplanter, aber nicht geschriebener Haushaltstitel in Millionenhöhe. Wir erwarten, dass unsere Staatsregierung, der sächsische Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag im Bereich frühkindlicher Bildung Qualitätsanforderungen nicht nur beschreiben, sondern Qualitätsprozesse spürbar besser absichern. Eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:16,5 hält weder europäischen noch nationalen Maßstäben stand. Sachsen entwickelt sich zum Schlusslicht innerhalb der Personalausstattung der Bundesländer und gefährdet erreichte Erfolge. Gesparte Bildungskosten werden Kommunen nicht entlasten, sondern zunehmend belasten.“

aus VS Aktuell 4/2010, erschienen im  VS Aktuell 4/2010 Betreuung von Kindern