Seit Jahresanfang wird den geförderten Begegnungsstätten vom Sozialamt eine Schließzeit von bis zu 15 Kalendertagen im Jahr gewährt. Dadurch sollen vor allem Personalengpässe in Urlaubszeiten vermieden werden. Die Volkssolidarität Chemnitz hat diese Regelung auch auf die nicht von der Kommune geförderten Einrichtungen des Stadtverbandes übernommen, da auch hier Urlaubszeiten nur sehr schwierig abgesichert werden können. In der Vergangenheit konnten Urlaubsengpässe unter anderem durch Zivildienstleistende besser abgefedert werden. Dennoch werden die Begegnungsstätten und Stadtteiltreffs in dieser Zeit nicht geschlossen werden. Es wird keine „Schließzeit“, sondern eine „angebotsreduzierte Öffnungszeit“ für maximal 14 Kalendertage im Jahr geben. Ehrenamtliche oder geringfügig Beschäftigte geben weiterhin zu den gewohnten Zeiten das Mittagsessen aus. In Wohnanlagen für Betreutes Wohnen werden an ein oder zwei Tagen in der Woche gesellige Kaffeerunden stattfinden. Zirkel können in dieser Zeit nur stattfinden, wenn eine ehrenamtliche Betreuung organisiert werden kann. Während der „angebotsreduzierten Öffnungszeiten“ einer Begegnungsstätte oder eines Stadtteiltreffs wird jeweils eine „Ausweicheinrichtung“ die kulturelle Betreuung übernehmen. Diese wird soweit möglich unter Berücksichtigung der günstigsten Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmittel zugeordnet.
Die neue Regelung wird erst im Jahr 2013 richtig greifen. 2012 wird für jede Einrichtung eine Übergangsvariante gefunden werden. Bereits geplante Veranstaltungen, beispielsweise von Wohngruppen, werden stattfinden. Über die „angebotsreduzierten Öffnungszeiten“ werden die Besucher durch Aushänge informiert.