Windige Geschäftemacher

Haben Sie auch schon mal folgenden Satz beim Telefonieren gehört: „Guten Tag, Sie haben gewonnen.“? Auf Nachfrage werden Sie gebeten Ihre persönlichen Daten anzugeben. Vielleicht werden Sie noch aufgefordert, Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt fragen Sie sich dann, was es nun mit dem Gewinn auf sich hat. Während Sie eine Kleinigkeit als Gewinn erhalten oder auch noch eine Kleinigkeit für den Gewinn zuzahlen müssen, werden tatsächlich Ihre persönlichen Angaben verwendet, um mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen. 

Sehr gern wird also als nachträgliches „Geschenk“ ein Zeitungs- oder Lotto-Abonnement  für 24 Monate mit den von Ihnen angegebenen Daten abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Ratenlieferungsvertrag, also ein Haustürgeschäft. 

Hin und wieder stehen auch eine seriös wirkende Frau und/oder ein Mann vor Ihrer Wohnungs-/Haustür und bieten Ihnen unter anderem neue Verträge  für Versicherung,  Energie und ähnliches an. Oder es werden hochwertige Produkte angeboten, welche angeblich einzigartig günstig oder nur über dieses Haustürgeschäft zu erwerben sind.

Derartige Vertragsangebote finden Sie auch während Kaffeefahrten oder Freizeitveranstaltungen an Informationsständen.

Prinzipiell sollten Sie immer Folgendes beachten:

  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Das spezielle Angebot gibt es auch noch, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat.
  • Vergessen Sie nicht, sich den Vertrag auch genau durchzulesen (Lesebrille?)
  • Eine Unterschrift ist niemals reine Formsache.
  • Lassen Sie sich immer eine Vertragsdurchschrift mit Namen und Adresse aushändigen.
  • Innerhalb von 14 Tagen können Sie von dem gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Achten Sie darauf, dass das Datum nicht fehlt oder falsch ist. 
  • Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn es sich um ein Bagatellgeschäft (bis 40 Euro) handelt, der Vertreter selbst bestellt wurde, eine Erklärung notariell beurkundet wurde oder es sich um einen Vertrag zwischen Geschäftspartnern innerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. 
  • Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, Verwandte oder Bekannte zum Verhandlungs- bzw. Verkaufsgespräch hinzu zu bitten. Vier Augen und vier Ohren hören und sehen mehr als zwei.
  • Außerdem: Sollte der Vertreter/Verkäufer Druck ausüben und nur nach Vertragsabschluss wieder gehen wollen, kann eine zweite Person notfalls Hilfe holen.

aus VS Aktuell 3/2016, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 3/2016 Die Polizei informiert