Steuererklärung ja oder nein? Diese Frage stellen sich immer mehr Rentnerinnen und Rentner, die bisher mit dem Finanzamt kaum etwas zu tun hatten. Doch durch das Alterseinkünftegesetz sind etwa 3,5 Millionen Rentenempfänger zur Erklärungsabgabe verpflichtet. Da künftig die Finanzverwaltung durch Datenaustausch in Kenntnis der Einnahmen der Rentner sein wird, hat dieses Thema besondere Brisanz bekommen. Bei den Betroffenen herrscht oft Unklarheit über die Rechtslage -und somit auch über die Steuersparmöglichkeiten, die sich ihnen oft bieten.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) und der Renten-Service der Deutschen Post AG haben einen gemeinsamen Service im Internet eingerichtet. Auf der Service-Plattform des Renten-Service, www.rentenservice.de, haben die Experten des VLH den „Steuercheck“ eingerichtet, der ab sofort kostenfrei genutzt werden kann.
Mit diesem „Steuercheck“ kann jeder Rentenempfänger im Rahmen einer Schnellprüfung ermitteln, ob er unter die Erklärungspflicht fallen könnte oder nicht. Stellt sich heraus, dass diese bei ihm wahrscheinlich gegeben ist, können Rentner bundesweit eine der örtlichen VLH-Beratungsstellen aufsuchen, wo diese Prüfung aufgrund der steuerlich relevanten Unterlagen und aller Details verifiziert werden kann. Die Überprüfung der Erklärungspflicht ist in jedem Fall kostenfrei für die Rentner. Termine können telefonisch vereinbart werden. Nützliche Informationen und Tipps rund um das Thema Steuerpflicht für Rente und Alterseinkünftegesetz sowie Auskunft, wo die nächste Beratungsstelle ist, erfährt der Rentner ebenfalls unter www.rentenservice.de/steuern.
Mit dem Ausbau des Portals verfolgt der Renten-Service ebenso wie verschiedene Initiativen von Bund und EU das Ziel, Rentnern eine einfachere Nutzung des Internets zu ermöglichen.
Gegenwärtig gilt für Rentner, die bei Vorliegen einer Erklärungspflicht auf die Beratung der VLH zurückgreifen, wo sie im Rahmen einer Mitgliedschaft steuerlich beraten werden können, dass bei Vorlage des Rentnerausweises die Aufnahmegebühr von derzeit zehn Euro entfällt.
Quelle: Pressemitteilung Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. vom 14.01.2008
Hilfe für Rentenempfänger bei Steuerfragen
aus VS Aktuell 2/2008, erschienen im VS Aktuell 2/2008 Aus dem Verein