Zusatztrinknahrung

Wenn der Patient aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder altersbedingt nur unzureichend Nahrung aufnehmen oder gar keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann, besteht die Möglichkeit der Einnahme von Trinknahrung. Dies ist eine speziell zusammengestellte, energiereiche Nahrung in flüssiger Form und kann von den Patienten getrunken werden. Die Trinknahrung gibt es in verschiedenen Zusammensetzungen, wodurch gezielt verschiedene Komponenten zugesetzt werden können, so bspw. spezielle Proteine, welche bei bestimmten Krankheitsbildern notwendig sind. Viele Erkrankungen treten in Verbindung mit einer Stoffwechselstörung auf. Dies allein kann die Gabe von Trinknahrung erforderlich machen, da der Körper einen erhöhten Energiebedarf hat.

Trinknahrung mit mittlerem bis hohem Brennwert wird meist bei Patienten angewandt, welche durch einen Schlaganfall an Kau- und Schluckstörungen leiden oder durch Krebserkrankungen stark an Gewicht verloren haben. Anwendungsgebiete für Trinknahrung mit speziellen Elektrolytmustern oder modifizierten Kohlenhydratkomponenten können chronisches Nierenversagen, Leberinsuffizienz, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) oder Bauchspeicheldrüsenentzündungen sein.

Ausnahmen für die Gabe von Trinknahrung sind Patienten, bei denen eine orale Nahrungsaufnahme nicht möglich ist sowie bei Allergien oder Intoleranzen gegenüber den Inhaltsstoffen. 

Trinknahrung ist eine vollbilanzierte Nahrung, sollte jedoch nicht allein zur Ernährung ausreichen, sondern durch ausreichende Flüssigkeitszufuhr ergänzend eingesetzt werden. Unter bestimmten Aspekten ist Trinknahrung durch die Krankenkasse erstattungsfähig. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Hierzu beraten Sie gern unsere Schwestern aus dem Homecare-Bereich.

 

Wir wünschen allen Lesern eine schöne Sommerzeit.

Dirk Hertel

Sanitätshaus Hertel GmbH

aus VS Aktuell 3/2017, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 3/2017 Tipps vom Sanitätshaus