Nach dem Ende des ersten Weltkrieges ging der Chemnitzer Verein für Luftfahrt trotz beträchtlicher Einschränkungen durch die Zwangsmaßnahmen des Versailler Vertrages sofort wieder daran, den Flugstützpunkt in Altchemnitz weiter auszubauen. Dabei kam ihm die Stadtverwaltung entgegen, indem sie dessen ursprünglich geforderte Einziehung als militärisches Objekt mittels Ausführung von Notstandsarbeiten aussetzte. Doch zu Beginn der 1920er Jahre stand das Areal des Flugstützpunktes zur Bebauung an und das bedeutete nach zehnjähriger Existenz 1923 das Ende der Anlage.
Nach langwierigem Suchen fand sich ein geeignetes Terrain an der Stollberger Straße. Die 33. Gesamtratssitzung fasste daraufhin am 18. August 1924 den Beschluss, hier einen Verkehrsflugplatz anzulegen, um die sächsische Industriemetropole endlich an das nationale und internationale Flugnetz anschließen zu können. Am 9. Oktober 1924 erteilten dazu die Stadtverordneten gegen den Protest der Linken ihre Zustimmung unter der Maßgabe, dieses städtische Terrain bis zur Gründung einer Chemnitzer Flughafen-Gesellschaft an den Chemnitzer Verein für Luftfahrt zu verpachten. Dieser hatte dort bereits am 14. September 1924 vor tausenden begeisterten Zuschauern einen attraktiven Flugplatz-Werbetag organisiert.
Nachdem eine Inspektion der Luftfahrtgarantie-Kommission der Entente am 18. Februar 1925 keinen Verstoß gegen den Versailler Vertrag und damit eine Luftangriffsgefahr für das benachbarte Tschechien ausgeschlossen hatte, erteilte das Reichsverkehrsministerium der Stadt Chemnitz die Genehmigung zum Bau eines Flugplatzes 1. Ordnung. Daraufhin gründeten die Stadt Chemnitz, die Handelskammer, der Verband Sächsischer Industrieller und der Chemnitzer Verein für Luftschifffahrt am 5. März 1925 die Chemnitzer Flughafengesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 1.209.000 RM.
Ihr Zweck war, „der Stadt Chemnitz einen ausgebauten Flugplatz zu schaffen“. Als Vorsitzender des Aufsichtsrates wurde der Chemnitzer Oberbürgermeister Walter Arlart bestellt und als Direktor des künftigen Flughafens der ehemalige Weltkriegsflieger Hauptmann Ernst Eberstein. Die Gesellschaft nahm ihren Sitz in der Brüderstraße 18.
Die Bauarbeiten begannen unmittelbar, verzögerten sich aber dann durch einen mehrwöchigen Bauarbeiterstreik ziemlich stark, so dass sie erst im April 1926 zum Abschluss kamen. Dem Bau lagen die gesetzlichen „Richtlinien für die Anlegung von Flughäfen und Landeplätzen“ zugrunde.
Die Bauaufwände waren enorm. Um den Höhenunterschied von 14 Metern auszugleichen, mussten insgesamt 54.000 Kubikmeter Erdreich abgetragen und danach 115.000 Kubikmeter Mutterboden für die 600 x 600 Meter Rasennarbe – Start- und Landebahn – aufgetragen werden. Es entstanden als Bausubstanz ein repräsentatives Abfertigungs- und Verwaltungsgebäude mit erhöhtem Mittelbau, in dem u. a. die Flugplatzverwaltung, die Zolldienststelle, die Luftpolizeiwache, die Funkstation, die Wetterwarte, eine Posthilfsstelle, ein Sanitätsraum und das Flughafenrestaurant „Ikarus“ untergebracht waren. Errichtet wurde auch eine moderne Flugzeughalle (Hangar) in den Ausmaßen 42 x 30 Meter mit einer Türhöhe von 6 Metern mit Reparaturwerkstatt und Tankanlage.
Die feierliche Einweihung des Verkehrsflugplatzes Chemnitz mit dem Status eines internationalen Zollflughafens erfolgte am 2. Mai 1936 mit einem attraktiven Rahmenprogramm vor zehntausenden Zuschauern, darunter auch die Taufe des ersten Motorflugzeuges des Chemnitzer Vereins für Luftschifffahrt und Flugwesen auf den Namen „Chemnitz“. An diesem Tag schaltete sich Chemnitz endlich, wie danach eine Tageszeitung schrieb, „mit dem durch seine Weltwirtschaft geweiteten Blick, mit dem Wagemut eines Kaufmanns in das Netz des Luftverkehrs ein.“
Die weitere Entwicklung des Chemnitzer Flugwesen behandeln die nächsten Beiträge.