Adressänderung auch der Rentenversicherung mitteilen

Nicht wenige Menschen verändern auch im Alter ihren Wohnsitz, sei es in die Nähe der Kinder oder in das Betreute Wohnen oder Wohnen mit Service. Umziehen heißt nicht nur hier ein-und dort auspacken. Ein Wohnsitzwechsel ist auch mit Schriftverkehr verbunden. Von der Bank bis zum Einwohnermeldeamt müssen alle über die neue Anschrift informiert sein.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass auch sie die aktuelle Adresse der Rentnerinnen und Rentner benötigt. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr gezahlt werden. Erst wenn sich die Betroffenen mit ihrer neuen Adresse melden, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen. Adressänderungen nimmt der Renten Service der Deutschen Post in jeder Postfiliale oder unter www.rentenservice.de entgegen. Der Renten Service zahlt als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung aus.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund v. 23.04.2008

aus VS Aktuell 2/2008, erschienen im  VS Aktuell 2/2008 Aus dem Verein