Bezüglich der insolventen Immobilienfonds zweier Kreisverbände der Volkssolidarität in Mecklenburg-Vorpommern möchte der Stadtverband Chemnitz e.V. aufgrund der anhaltenden Diskussion in den Medien nochmals darauf hinweisen, dass nur die beiden rechtlich selbstständigen Verbände als Gesellschafter der Fonds von den Vorgängen betroffen sind. Sowohl der Bundesverband der Volkssolidarität als auch andere Landes-, Stadt- und Kreisverbände haben aufgrund der förderalen Strukturen der Volkssolidarität weder das Recht, in die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit der rechtlich selbstständigen Gliederungen bzw. deren Tochtergesellschaften einzugreifen, noch sind sie für die Folgen verantwortbar zu machen.
Der Bundesverband hat derartige Finanzgeschäfte, wie sie durch die beiden Verbände aus Mecklenburg-Vorpommern getätigt worden sind, weder angeregt noch gefördert und war auch nicht an den Geschäften der Immobilienfonds beteiligt.
Am 28. April 2010 hat die Pressekammer des Landgerichtes Hamburg der Märkischen Oderzeitung verboten, weiterhin zu behaupten, dass der Bundesverband über Jahre ausdrücklich dafür geworben habe und dass sich Kreisverbände mittels Fonds Geld für Investitionen organisieren.
Immobilienfonds in Mecklenburg-Vorpommern
aus VS Aktuell 2/2010, erschienen im VS Aktuell 2/2010 Verein