Am 7. Oktober 2010 wählten die Delegierten der 6. Stadtdelegiertenversammlung des Volkssolidarität Stadtverband Chemnitz e.V. im Stadtteiltreff Clausstraße einen neuen Vorstand für ihren Verein. Dem voraus ging am gleichen Tag und Ort der 15. Verbandstag, der notwendig geworden ist, damit im Vorfeld zur Wahl Änderungen an der Satzung des Vereins abgestimmt werden können. Diese wurden in Vorbereitung auf den Verbandstag in den Delegiertenberatungen vorgestellt und diskutiert.
Zum Verbandstag waren 67 Delegierte eingeladen worden,wovon 52 anwesend waren. 14 Delegierte hatten sich entschuldigt. Ein Delegierter fehlte unentschuldigt.
Die Satzung wurde unter anderem unter folgenden Gesichtspunkten geändert:
Delegierte für Jahreshauptversammlungen der Wohngruppen
Bisher mussten alle Mitglieder einer Wohngruppe zu einer Jahreshauptversammlung eingeladen werden. Der Stadtverband verfügt jedoch nur über Räumlichkeiten für maximal ca. 100 Teilnehmer. Durch die Änderung können die Helfergruppen von Wohngruppen mit mehr als 100 Mitgliedern künftig Delegierte für die Jahreshauptversammlungen wählen.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Leitung einer Wohngruppe für eine Zeit von vier Jahren bestimmt wird. Scheidet ein Mitglied der Wohngruppe während seiner Amtszeit aus, kann die Wohngruppe dem Vorstand ein Ersatzmitglied vorschlagen, welches nach seiner Bestätigung bis zum Ende der Amtszeit der gesamten Wohngruppenleitung im Amt bleibt. Bei der bisherigen Regelung ist es möglich gewesen, dass die vierjährigen Amtszeiten von Wohngruppenleitungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen können.
Ehrenvorsitz und Ehrenmitgliedschaft
Es ist nunmehr möglich, dass die Stadtdelegiertenversammlung u. a.
den Vereinsehrentitel Ehrenvorsitzende(r) verleihen kann.
Sobald die beschlossenen Änderungen vom Amtsgericht bestätigt worden sind, wird jede Wohngruppe eine neue Fassung der Satzung erhalten. Interessierte können sich dann an die Leitung ihrer Wohngruppe oder an das Fachgebiet Mitgliederbetreuung wenden. Erfahrungsgemäß wird es jedoch einige Wochen dauern, bis die Bestätigung durch das Amtsgericht vorliegen wird.
Verlängerung der Aufwandsentschädgung für Mitgliederwerbung
Die Delegierten des 15. Verbandstages sprachen sich dafür aus, dass der Beschluss zur Auszahlung einer Aufwandsentschädigung für die Werbung eines neuen Mitgliedes vom Mai 2007 erneut verlängert wird und zwar bis zum 31.12.2012.