Am 31. Januar 2013 begann in Rostock der Zivilprozess zur Insolvenz der Immobilienfonds zweier rechtlich selbständiger Kreisverbände der Volkssolidarität in Mecklenburg-Vorpommern. Bundesgeschäftsführer Horst Riethausen erklärte dazu: „Die Volkssolidarität bedauert nachdrücklich, dass in einem Zusammenhang mit dem Namen der Organisation Menschen Nachteile entstanden sind. Als gemeinnützige Organisation kann der Bundesverband aber nicht Dritte für finanzielle Nachteile entschädigen, die sie selbst nicht verursacht hat.“ Riethausen wies noch einmal daraufhin, dass der Bundesverband nicht an den Fonds beteiligt war und sie auch nicht beaufsichtigt hat. Die Volkssolidarität sei wie die Mehrheit der Wohlfahrtsverbände in Deutschland ein föderal verfasster Verband mit rechtlich selbständigen Gliederungen auf drei Ebenen (Bund, Länder, Kreise). Mit einem breit angelegten Prozess zur Überarbeitung ihres Regelwerkes wolle die Organisation ausschließen, dass sich derartige Ereignisse wiederholen.