„Wenn Jobcenter zunehmend ältere Langzeitarbeitslose drängen, mit Vollendung des 63. Lebensjahres gegen ihren Willen eine Rente mit hohen Abschlägen zu akzeptieren, ist das ein Skandal. Deshalb müssen die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch II (SGB II), speziell die § 12a und § 5 Abs. 3, dringend geändert werden. Ansonsten bleibt Hartz IV Altersarmut per Gesetz."
Winkler bezeichnete es als Widerspruch, wenn politisch Verantwortliche die Gefahr von Altersarmut beklagen, gleichzeitig aber dafür zuständig sind, dass seit 2011 keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für Langzeitarbeitslose entrichtet werden. „Dann auch noch eine Zwangsrente mit Abschlägen zu verordnen ist eindeutig eine Politik gegen ältere Erwerbslose, die dringend gestoppt gehört.“
Der Verbandspräsident wies darauf hin, dass die Arbeitslosenquote Älterer immer noch deutlich über dem Durchschnitt liegt und laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarkt für Ältere ab 50 Jahren im Juli 2013 einen höheren Stand als im gleichen Monat des Vorjahres aufwies. Zu den knapp 560.000 Arbeitslosen ab 55 Jahren seien nochmals über 146.000 über 58-Jährige dazu zu rechnen. Diese seien offiziell gar nicht mehr als arbeitslos registriert, weil sie seit mehr als 12 Monaten kein Vermittlungsangebot mehr erhielten.
„Die Arbeitsmarktlage für Ältere, die Anhebung der Altersgrenzen und das Auslaufen der Altersrente für Frauen erhöhen das Risiko, noch vor Erreichen der Regelaltersrente in Hartz IV abzurutschen", kritisierte Winkler. "Statt die Betroffenen in eine Zwangsrente zu schicken, muss in der Arbeitsmarktpolitik gegengesteuert werden. Notwendig ist eine deutlich bessere Förderung älterer Erwerbsloser, eine Beendigung der Altersdiskriminierung in weiten Teilen der Wirtschaft sowie ein Stopp der Rente mit 67."