Der Koalitionsvertrag und welche Schlussfolgerungen sich für die Arbeit der Volkssolidarität daraus ergeben, war nur ein Thema der Klausurtagung. Zu der zweitägigen Veranstaltung am 10. und 11. Januar in Blankenfelde-Mahlow hatte der Bundesvorstand neben den Referenten der Bundesgeschäftsstelle die Geschäftsführer der Landesverbände der Volkssolidarität sowie die Leiter der Arbeitsgruppen und Kompetenzzentren des Bundesverbandes eingeladen. Gemeinsam wurde neben den sozialpolitischen Fragen eine Reihe von Themen der weiteren Entwicklung der Volkssolidarität beraten. Das reichte von der Finanzierung der Volkssolidarität und der Struktur des Mitgliederverbandes über die Aufgaben der Arbeitsgremien bis zu der Frage der Fort- und Weiterbildung in der Volkssolidarität und dem gemeinsamen Internetauftritt des Gesamtverbandes. Die Teilnehmer der Tagung unterbreiteten eine Reihe von Vorschlägen zu den einzelnen Themen. Daraus sollen zum Teil bis zur Bundesdelegiertenversammlung der Volkssolidarität im November 2014 Konzepte und beschlussreife Dokumente erarbeitet werden.
Im Rahmen der Klausurtagung beschloss der Bundesvorstand nach ausführlicher Diskussion in den Gremien des Bundesverbandes die „Aufgaben der Verbandsgliederungen der Volkssolidarität“ sowie das Material „Die rechtliche Stellung der Gliederungen der Volkssolidarität“. Beide Dokumente werden den Verbandsgliederungen zeitnah übermittelt.