„Der Koalitionsvertrag bietet eine Reihe von Verbesserungen im sozialen Bereich, von der Pflege über den Mindestlohn bis hin zur Alterssicherung.“ Das betonte der amtierende Präsident der Volkssolidarität, Dr. Frank-Michael Pietzsch, am Freitag auf der zweitägigen Klausurtagung des Verbandsvorstandes. „Es handelt sich um Verbesserungen, die im Grundsatz auch von der Volkssolidarität unterstützt werden.“
Auf der Tagung wurde auch auf problematische Wirkungen hingewiesen. In einem vorgestellten Papier heißt es dazu: „Ein Großteil der Finanzierungslasten für die vorgesehenen Verbesserungen entfällt auf die gesetzlich Versicherten der sozialen Sicherungssysteme, d. h. die Beschäftigten sowie Rentnerinnen und Rentner.“ Das sei bedingt durch die Position der Koalition, keinerlei Einnahmeverbesserungen im Bundeshaushalt durch Steuererhöhungen bei großen Vermögen, großen Erbschaften und Spitzenverdienern zuzulassen und gleichzeitig die Vorgaben der „Schuldenbremse“ im Grundgesetz und des EU-Fiskalpakts einzuhalten. Der Verband kritisiert dem Material zufolge auch, dass die Koalition keine wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut vorsieht.
Der Vorstand der Volkssolidarität einigte sich auf seiner Klausurtagung auf eine Reihe von Forderungen an die Bundesregierung. Der Verband will sich gemeinsam mit anderen Sozial- und Wohlfahrtsorganisationen dafür einsetzen, dass die Finanzierung der Verbesserungen bei Gesundheit und Pflege nicht allein von den Versicherten getragen werden muss. Bei der Koalition soll angemahnt werden, dass die Rahmenbedingungen für die sozialwirtschaftliche Tätigkeit nicht verschlechtert werden. Die Volkssolidarität begrüßt die zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, aber unter Rahmenbedingungen, die eine Refinanzierung sozialer Arbeit ermöglichen. Der Verband will sich bei Bund, Ländern und Kommunen für Übergangshilfen einsetzen, die vor allem aus Einsparungen für das „Aufstocken“ von Niedriglöhnen finanziert werden müssen. Ebenso wird die „Mütterrente“ begrüßt, welche aber steuerfinanziert und zu gleichen Bedingungen in Ost und West eingeführt werden soll. Deshalb setzt sich die Volkssolidarität dafür ein, dass mit der ‚Mütterrente‘ die pauschal bewerteten Zeiten an den Rentenwert West angeglichen werden. Weiterhin will sich der Verband im Rahmen einer wirklichen Reform der Pflege dafür einsetzen, die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einer Reform, die die Pflegeberufe aufwertet, unverzüglich in Angriff zu nehmen sowie die regelhafte Dynamisierung der Leistungen zu gewährleisten. Dafür muss eine Finanzierung gesichert werden, die auch die private Pflegeversicherung einbezieht. Die Abschaffung der Kopfpauschale in der Krankenversicherung wird positiv gewertet. Der Verband wendet sich aber gegen eine Abwälzung der Kostensteigerungen im Gesundheitssystem allein auf die Versicherten. Zusatzbeiträge müssen begrenzt werden und bei Erreichen dieser Grenze auch einen Anstieg des Arbeitgeberbeitrags ermöglichen. Die Volkssolidarität unterstützt alle Bemühungen, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Mit gezielten Maßnahmen soll auch Älteren eine existenzsichernde Beschäftigung ermöglicht und – wo notwendig – mit öffentlicher Förderung „Brücken in die Rente“ gebaut werden. Armut zu vermeiden und zu bekämpfen, müsse einen größeren Stellenwert erhalten. Die Volkssolidarität fordert ein Programm gegen Armut von Familien, Kindern und Jugendlichen. Der Regelsatz in der Grundsicherung muß deutlich angehoben werden, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.