Die Delegierten des 19. Verbandstages haben am 3. Juni 2014 eine ganze Reihe redaktioneller und inhaltlicher Änderungen in der Satzung des Volkssolidarität Stadtverband Chemnitz e. V. beschlossen. Viele ergaben sich aus den Erfahrungen der Vereinsarbeit. So wird bspw. der Beirat künftig nicht mehr gesondert aller zwei Jahre, sondern zusammen mit der Wahl des Vorstandes im Vier-Jahres-Rhythmus gewählt.
Neben den Wohngruppen finden sich nun auch Interessengruppen in der Satzung wieder. So können bspw. Wandergruppen oder Zirkel als eigene Mitgliedergruppe unter dem Dach des Vereins arbeiten. Selbsthilfegruppen können als Ganzes eine korporative Mitgliedschaft erwerben, wenn sie sich zum Vereinszweck bekennen. Durch diese beiden Änderungen steht der Verband nunmehr Interessenten offen, die nicht die übliche Wohngruppenarbeit im Fokus haben.
Eindrucksvolle Schlussworte fand Christine Schramm, eine der wenigen noch lebenden Mitglieder, die seit Anfang der Volkssolidarität dabei sind. In Hinblick auf den 70. Jahrestag im kommenden Jahr las sie aus dem 1945 erschienenen Aufruf zur Gründung der Volkssolidarität vor. Auch heute stehe die Solidarität für andere Menschen noch im Mittelpunkt des Verbandes, was besonders wichtig sei.