Aus der Arbeit des Seniorenpolitischen Netzwerkes (SPN)

Liebe Leserinnen und Leser, aus aktuellen Anlass soll ein Zitat aus dem „Koalitionsvertrag 2014-2019 Sachsens Zukunft gestalten“ zwischen Sächsischer Union und SPD Sachsen vorangestellt sein. Die neue Regierung wurde am 12. November 2014 vereidigt. Es ist erfreulich, dass von Anfang an „gutklingende Töne“ von den Landtagsabgeordneten betreffs zukünftiger Seniorenpolitik in Sachsen ausgehen:               

           
Seniorinnen und Senioren
Wir wollen die verschiedenen vorliegenden Konzepte und Regelungen unter dem Dach „Gutes Leben im Alter in Sachsen“ zusammenfassen und transparent darstellen. Das Engagement der Seniorinnen und Senioren in Seniorenbeiräten, Vereinen, Verbänden und Kirchen genießt hohe Wertschätzung. Wir halten es für notwendig, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Gremien der Seniorenmitwirkung bestehen. Die Koalitionspartner werden mit den betreffenden Akteuren und den kommunalen Spitzenvertretungen prüfen, ob hierzu ein Seniorenmitwirkungsgesetz erstellt werden soll. Für ihre wichtige Arbeit werden wir die Förderung der Landesseniorenvertretung für Sachsen e.V. ausbauen und durch eine angemessene Förderung verstetigen.
(Seite 56 Koalitionsvertrag)

Das sind genau unsere Forderungen, die wir zum Wählerforum des Seniorenpolitischen Netzwerkes Chemnitz zur Landtagswahl Sachsen 2014 am 5. August im Stadtteiltreff Clausstraße der Volkssolidarität an die damaligen anwesenden KandidatInnen Petra Zais (GRÜNE), ­Sandra Willer (PIRATEN), Klaus Kretschmar (SPD), Alexander ­Dierks (CDU) und Klaus Bartl (DIE LINKE) gestellt haben. In diesem Zusammenhang möchten wir den davon gewählten Landtagsabgeordneten Petra Zais, Klaus Bartl, Alexander Dierks und den anderen aus Chemnitz kommenden Parlamentariern des Sächsischen Landtages recht herzlich gratulieren, mit der Bitte, o. g. Thesen nie aus den Augen zu verlieren.

Die Besucherinnen und Besucher des Wählerforums haben mir als Moderator der Veranstaltung und dem Koordinierungskreis des SPN Chemnitz mit auf dem Weg gegeben, in Auswertung einen Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Sächsischen Landtages zu formulieren, mit der Forderung, bereits zu Beginn der Wahlperiode ein „Seniorenmitwirkungsgesetz in Sachsen“ zu verabschieden.

Der Sprecher des „Seniorenpolitischen Netzwerkes Chemnitz“ Prof. Dr. Werner Fürbaß  hat diesen Brief vorbereitet. Ich zitiere:

Beitrag zur Begründung eines Seniorenmitwirkungsgesetzes im Freistaat Sachsen
Die aktuelle demografische Entwicklung sowie die Rolle der älteren Menschen in unserer Gesellschaft erfordert ein neues Herangehen an die Einbeziehung der Seniorinnen und Senioren. Die bisherigen Regelungen im Freistaat Sachsen werden dem seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht.
So heißt es zum Beispiel im Wahlprogramm der Sächsischen SPD: „Wir werden ebenfalls die Möglichkeiten der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren deutlich stärken und die rechtlichen Grundlagen so legen, dass Mitbestimmung in der Gesellschaft ganz konkret und so niedrigschwellig wie möglich erfahrbar ist …“
In unserer Wahlveranstaltung zur Vorstellung der Kandidaten für den Sächsischen Landtag stimmten – außer denen der nicht anwesenden FDP und AfD – alle im Prinzip diesem Anliegen zu.
Unsere jahrelangen Erfahrungen als Vertretung der Chemnitzer Seniorenverbände machen sichtbar, dass als Voraussetzung einer wirkungsvollen Seniorenarbeit vor allem verbindliche Regelungen, eine finanzielle Basis auf der Grundlage der Haushaltplanung sowie eine demokratische Mitwirkung bei der Bildung der Seniorenvertretungen erforderlich sind.
Auf dieser Ebene liegen mittlerweile Erfahrungen zum Beispiel aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpom­mern, Berlin und Hamburg vor. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 17. April 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in der Freien und Hansestadt Hamburg heißt es:
„Ältere Menschen verfügen über vielfältige Potentiale zur Mitgestaltung des öffentlichen Raums und des Gemeinwohls. Für das Gemeinwesen stellt es eine bedeutende Chance dar, zu besseren Planungen und Entscheidungen zu kommen, wenn die Erfahrungen der Senioren mit einbezogen werden. Eine gesetzliche Reglung trägt dazu bei, dass dies systematisch und regelhaft geschieht.
Ältere Menschen und ihre Vorschläge werden andererseits auf Grund von überkommenen Altersbildern nicht immer als wertvoll, ernst zu nehmen und gleichberechtigt wahrgenommen.
Ein Seniorenmitwirkungsgesetz signalisiert dem gegenüber die Wertschätzung des Gesetzgebers für die Kompetenz und das Engagement Älterer.
Wesentliche Entscheidungen in unserer Gesellschaft werden zwischen Bürgerinnen und Bürgern im Erwerbsleben (in Verwaltung, Wirtschaft, Bildung, Politik) ausgehandelt und von ihnen beschlossen. Außerhalb der Sphäre des Erwerbslebens (u.a. für Rentnerinnen und Rentner) sind die Einflussmöglichkeiten geringer. Ein Seniorenmitwirkungsgesetz sichert die Seniorenvertretungen als Gegengewicht rechtlich ab.
Die Teilhabe- und Mitgestaltungschancen sinken mit dem Eintreten von Erkrankungen, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit oder sozialer Isolation. Diese Risiken steigen mit dem Alter.
Seniorenbeiräte, die sich auf der Grundlage eines Mitwirkungsgesetzes der gesamten Breite der Lebenslagen und Interessen der älteren Generation vergewissern, sind in der Lage, diesen Bevölkerungsgruppen eine Stimme in Gremien wie dem Landespflegeausschuss  oder in der Öffentlichkeit zu schaffen.“
Diese Begründungen und Erfordernisse entsprechen bis aufs Wort unseren Erfahrungen und Vorstellungen.
Der eigentliche Gesetzestext von Hamburg sowie der genannten anderen Länder enthält dazu zahlreiche Anregungen.
Zwei davon halten wir aus unserer Erfahrung für besonders überlegenswert: Zum einen sollte ein Verfahren mit größtmöglicher demokratischer Legitimation zur Bestimmung der Gremien; z. B. des Landesseniorenbeirates, gefunden werden; und zwar auf Basis von Delegiertenkonferenzen. Und zum anderen müssen sich die Gremien auch an die Öffentlichkeit wenden können.

Wir, die Vertreter der Seniorenverbände der Stadt Chemnitz, fordern die Parteien und deren Fraktionen im Sächsischen Landtag auf, einem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Freistaat Sachsen (Seniorenmitwirkungsgesetz) zum Durchbruch zu verhelfen.

Freundliche Grüße

gez. Prof. Dr. Werner Fürbaß
Sprecher des „Seniorenpolitischen Netzwerkes Chemnitz“  

Liebe Leserinnen und Leser, wir werden Sie weiter „auf dem Laufenden halten“ und hoffen, dass das „Seniorenmitwirkungsgesetz“, mit seinen auf die kommunalen Strukturen wirkenden Beschlüssen wie „Seniorenbeauftragter der Stadt Chemnitz“, bald im Freistaat Sachsen Wirklichkeit wird.
BE: Andreas Felber, Vertreter der Volkssolidarität im SPN Chemnitz

aus VS Aktuell 4/2014, erschienen im  VS Aktuell   Seniorenpolitisches Netzwerk Chemnitz