Neue Broschüre zur Pflegebegutachtung bei Erwachsenen

Mit den Pflegestärkungsgesetzen I bis III hat es viele Veränderungen in der Pflege gegeben. Besonders einschneidend war die neue Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegraden nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Ob jemand pflegebedürftig ist und wie stark, nach welchen Kriterien die betroffene Person begutachtet und eingestuft wird – all das läuft nach neuen und ziemlich komplexen Regeln ab.

Viele Menschen und ihre Angehörigen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal über Pflegebedürftigkeit nachdenken und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen müssen. Darauf hat der Sozialverband VdK reagiert und bietet ab Januar eine neue Broschüre zum Thema „Pflegebegutachtung bei Erwachsenen“ an. Mit dieser Broschüre sollen Verunsicherungen abgebaut werden. Folgende Fragen werden beantwortet:

  • Wann bin ich bzw. wann ist mein Angehöriger pflegebedürftig?
  • Was muss ich tun, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
  • Was geschieht bei der Pflegebegutachtung?
  • Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?
  • Welche Kriterien führen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und kann ich selbst eine erste Einschätzung vornehmen?
  • Was geschieht nach der Pflegebegutachtung?
  • Kann ich die Empfehlung des Gutachters und die Festsetzung eines Pflegegrades selbst überprüfen?
  • Was kann ich tun, wenn meine Einschätzung nicht mit der des Gutachters beziehungsweise der Pflegekasse übereinstimmt?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich als pflegebedürftiger Mensch in Anspruch nehmen?

Als besondere Leistung ist in der Broschüre ein Selbsteinschätzungsbogen enthalten, mit dem Betroffene und Angehörige vor einer Begutachtung den voraussichtlichen Pflegegrad selbst einschätzen und im Nachhinein überprüfen können, ob die Pflegekasse einen angemessenen Pflegegrad festgesetzt hat. Er dient jedoch nur als unverbindliche Einschätzung und kann keine rechtsverbindliche Aussage für den Nutzer herstellen.

Die Broschüre mit dem Selbsteinschätzungsbogen kann auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: www.vdk.de/permalink/74125. Interessierte ohne Internet können die Broschüre auch ab Ende Januar in allen VdK-Beratungsstellen in Sachsen erhalten.
 

aus VS Aktuell 1/2018, erschienen im  VS Aktuell   VS Aktuell 1/2018 Der Sozialverband VdK informiert